Good News

Das Meer und seine Bewohner geraten immer mehr in das Bewusstsein der Gesellschaft.
Nachrichten über unseren Umgang mit den Meeren sind oft erschreckend, aber es gibt auch Lichtblicke, die Ansporn sind, umzudenken.

Bundestag legt Abgaben für To-Go-Becher und Zigarettenkippen aus Einwegplastik fest

Ein alter Coffee to go Becher liegt am Straßenrand

© Jasmin Sessler / Wikimedia Commons (CC BY 4.0)

Pressemitteilung, 29.09.2023, BMUV

Der Bundestag hat gestern Abend die Einwegkunststofffondsverordnung beschlossen. Die Verordnung legt die Höhe der Abgabesätze und das Auszahlungssystem für den Einwegkunststofffonds fest. In den Fonds zahlen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten eine Abgabe ein, um die öffentliche Hand bei der Bekämpfung der Vermüllung der Umwelt zu unterstützen. Die Verordnungsermächtigung ist in dem im Mai 2023 verabschiedeten Einwegkunststofffondsgesetz verankert. Das Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung und Verwaltung des Einwegkunststofffonds durch das Umweltbundesamt.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Zigarettenkippen, To-Go-Becher und Einmal-Essensbehälter landen viel zu oft an Straßenrändern, in unseren Parks und Wäldern und sind Ausdruck der Verschmutzungskrise. Die Kosten für Reinigung und Entsorgung des achtlos weggeworfenen Wegwerfplastiks trägt bislang die Allgemeinheit. Das wird sich ab 2024 ändern. Wer sein Geschäft darauf stützt, Wegwerfprodukte aus Plastik auf den Markt zu bringen, wird sich dann an den Sammlungs- und Reinigungskosten der Kommunen beteiligen. Mit der Verordnung schaffen wir nun auch die nötige Rechtssicherheit für alle betroffenen Akteure.“

Die in der Verordnung vorgesehenen Abgabesätze sind im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie des Umweltbundesamtes ermittelt worden. Dazu wurden unter anderem die tatsächlich anfallenden Kosten für die Reinigung von Abfällen aus Einwegkunststoffprodukten im öffentlichen Raum ermittelt. So werden für je Kilogramm in Verkehr gebrachte Produkte folgende Abgaben fällig:

  • Tabakfilter: 8,972 Euro je Kilogramm
  • To-Go-Getränkebecher: 1,236 Euro je Kilogramm
  • To-Go-Lebensmittelbehälter: 0,177 Euro je Kilogramm
  • Tüten und Folienverpackungen: 0,876 Euro je Kilogramm
  • Getränkebehälter ohne Pfand: 0,181 Euro je Kilogramm
  • Getränkebehälter mit Pfand: 0,001 Euro je Kilogramm
  • leichte Plastiktüten: 3,801 Euro je Kilogramm
  • Feuchttücher: 0,061 Euro je Kilogramm und
  • Luftballons: 4,340 Euro je Kilogramm.

Auf der Basis der angegebenen Abgabesätze kann jedes Unternehmen anhand der in Verkehr gebrachten Menge nun ganz konkret berechnen, in welcher Höhe die Abgabe künftig zu leisten ist. Die Abgabe haben die Hersteller erstmals ab dem Frühjahr 2025 zu leisten und zwar auf der Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Zur Abwicklung des Einwegkunststofffonds entwickelt das UBA derzeit die erforderlichen Datenbanken. Die Registrierung der Hersteller und Anspruchsberechtigen soll pünktlich zum 1. Januar 2024 starten.

Auch das Punktesystem für die Auszahlung der Fondsmittel an die anspruchsberechtigten Kommunen wird durch die Einwegkunststofffondsverordnung festgelegt. Es sieht für die Reinigungs-, Sammlungs-, Entsorgungs- und Sensibilisierungsleistungen im Innerorts- wie im Außerortsbereich die Vergabe von Punkten vor. Dabei wurde darauf geachtet, dass die von den Anspruchsberechtigten anzugebenden Kennzahlen so genau wie nötig, aber so unbürokratisch wie möglich festgelegt wurden. Anzugeben von den Kommunen sind zum Beispiel das Papierkorbvolumen, die gefahrenen Reinigungskilometer und die entsorgte Abfallmenge.

Die Abgabesätze und das Punktesystem werden nach den gesetzlichen Vorgaben alle drei Jahre durch die Bundesregierung überprüft. Das Umweltbundesamt (UBA) wird dazu wieder eine Studie zur Ermittlung der notwendigen Daten in Auftrag geben. Bei der Konzeptionierung dieser Studie und der anschließenden Änderung der Verordnung wird die neue Einwegkunststoffkommission beteiligt. Diese Kommission ist ebenfalls im Einwegkunststofffondsgesetz verankert, sie hat sich am 28. September 2023 erstmals konstituiert.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim BMUV.

Seit Anfang September diesen Jahres liegt der erste Entwurf für ein globales Plastikabkommen vor. Das finale UN-Plastikabkommen wird Ende 2024 erwartet und soll die globale Plastikflut damit endlich wirksam bekämpfen.

Weiterer Erfolg gegen Gasbohrungen vor Borkum: Deutsche Umwelthilfe erreicht vor Gericht Aufrechterhaltung des Baustopps

Demonstration auf Rügen gegen ein LNG-Terminal

© Leonhard Lenz / Wikimedia Commons (CC0 1.0)

Pressemitteilung, 29.09.2023, Deutsche Umwelthilfe (DUH)

  • Rechtbank Den Haag stellt in achtstündiger Verhandlung klar, dass weiterhin keine Bohrplattform vor Borkum errichtet werden darf
  • Auch Meeresschutz, Klimaschutz und die drohende Zerstörung von Riffen wurden ausführlich verhandelt
  • Weitere Verhandlung für Januar 2024 angekündigt, bis dahin sind neue Gasbohrungen ausgeschlossen

Berlin, 29.9.2023: In ihrer Klage gegen neue Gasbohrungen in der Nordsee vor der Küste Borkums hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen weiteren Erfolg errungen. Das niederländische Gericht Rechtbank Den Haag hat gestern in der mündlichen Verhandlung des Hauptsacheverfahrens klargestellt, dass bis auf Weiteres keine Bohrplattform vom niederländischen Konzern One-Dyas errichtet werden darf. Die DUH klagt gemeinsam mit ihren Partnern von der Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland, der Insel Borkum und der niederländischen Umweltorganisation Mobilisation for the Environment gegen die geplanten Gasbohrungen. Das fossile Bohrprojekt direkt vor dem UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer steht im gravierenden Gegensatz zu sowohl dem Klimaschutz wie auch dem Meeresschutz und darf nicht genehmigt werden.

Bereits im April 2023 konnte sich das Bündnis mit einem Eilantrag vor dem Gericht durchsetzen und ein Verbot der Errichtung einer Bohrplattform erreichen. Hintergrund für die gestrige Entscheidung zur Aufrechterhaltung des Bauverbots sind fehlende behördliche Genehmigungen für die Stickstoffemissionen aus dem Projekt auf niederländischer Seite. Verhandelt wurde aber auch über Klimaschutz, die Beeinträchtigung von Schutzgebieten und die drohende Zerstörung von Riffen am geplanten Bauplatz. Für Anfang Januar 2024 wurde eine weitere Verhandlung vom Gericht angekündigt. Bis dahin sind Gasbohrungen ausgeschlossen.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Gemeinsam mit unseren Partnern haben wir einen weiteren Erfolg für Klima- und Meeresschutz errungen. Die Zeit für neue fossile Projekte in der Nordsee, die noch dazu Riffe und Schutzgebiete bedrohen, ist endgültig vorbei. Diese Botschaft ist nun hoffentlich beim niederländischen Konzern One-Dyas angekommen. Wir können es uns schlicht nicht mehr leisten, neue CO2-Quellen anzuzapfen. Schon gar nicht darf es eine weitere Industrialisierung der Nordsee geben. Wir brauchen ein radikales Umdenken, das den Meeren mehr Schutz zugesteht und eine Regeneration dieses belasteten Naturraums zulässt. Wir fordern den Konzern One-Dyas auf, die rückwärtsgewandten Pläne endgültig abzublasen.“

Die DUH und ihre Partner blicken optimistisch auf das weitere Verfahren. Nach den ausführlichen Fragen des Gerichts zu Klima- und Meeresschutz sowie zu den bedrohten Riffen sehen sich die Organisationen in ihren Argumenten gegen das Projekt nach der gestrigen mehr als achtstündigen Gerichtsverhandlung bestätigt.

Auch auf deutscher Seite gibt es noch kein grünes Licht für das Projekt: Weiterhin steht die Entscheidung des zuständigen Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie in Niedersachsen aus. Auch in diesem Verfahren hatten die DUH und ihre Partner Einwendung erhoben und bereiten weitere rechtliche Schritte vor.

Diese Pressemitteilung findet ihr bei der DUH.

In einer kürzlich veröffentlichten Studie des DIW Berlin im Auftrag der DUH wurde festgestellt, dass das LNG-Projekt in Mukran für die Vermeidung von Kapazitätsengpässen nach Ostdeutschland und Osteuropa nicht notwendig ist und somit kontraproduktiv für den Klimaschutz.

Bedeutender Erfolg für den Schutz der Meere

Dunkelblaue Wellen brechen

© Thomas Fuhrmann / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Pressemitteilung, 21.09.2023, BMUV

Deutschland unterzeichnet als einer der ersten Staaten das UN-Hochseeschutzabkommen in New York

Deutschland hat gestern Abend das UN-Hochseeschutzabkommen BBNJ (Biodiversity Beyond National Jurisdiction) unterzeichnet. Außenministerin Annalena Baerbock und Bundesumweltministerin Steffi Lemke haben gemeinsam an der Unterzeichnung in New York teilgenommen. Zuvor hatte die internationale Staatengemeinschaft das Abkommen im Juni im Konsens angenommen. Deutschland hatte sich jahrelang für einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen eingesetzt. Sobald 60 Staaten das Abkommen ratifiziert haben, tritt es 120 Tage später in Kraft. Ziel ist, dass dies bis zur nächsten UN-Ozeankonferenz 2025 in Frankreich geschieht. Die zügige Ratifizierung hat für Deutschland hohe Priorität. Durch das Abkommen können erstmals weltweit anerkannte Schutzgebiete auf Hoher See ausgewiesen werden, um Ruheräume für die Meeresnatur zu schaffen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Das UN-Hochseeschutzabkommen ist ein wegweisender Schritt für den internationalen Meeresschutz – und ein bedeutender Erfolg für den Multilateralismus. Deutschland hat heute das Abkommen als einer der ersten Staaten unterzeichnet und wird es auch finanziell unterstützen. Das sind wichtige Signale, damit wir jetzt ins Handeln kommen. Erstmals gibt es nun Regeln zum Schutz der Biodiversität in den Weltmeeren. Wir sind auf gesunde Meere bei der Bekämpfung der Klimakrise, der Verschmutzungskrise und der Krise des Artenaussterbens angewiesen. Nun gilt es zügig Schutzgebiete auf der Hohen See auszuweisen, um 30 Prozent der Weltmeere unter strengen Schutz zu stellen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass dieses Abkommen Realität wird. Es geht beim Schutz der Meere um nicht weniger als um den Schutz der Lebensgrundlagen der gesamten Menschheit.“

Außenministerin Annalena Baerbock: „Das Abkommen zum Schutz der Hochsee ist ein Hoffnungsschimmer für die ganze Welt. Bisher war es so, dass die Hohe See im Umweltbereich de facto ein rechtsfreier Raum war, auch wenn 2/3 der Ozeane die Hohe See umfassen. Gerade mit Blick auf den Schutz von Biodiversität konnten wir aufgrund dieser Regelungslücke nicht gemeinsam unsere Hohe See schützen. Das ändert sich jetzt mit diesem Abkommen. Und zugleich ist dieses Abkommen auch ein Hoffnungsschimmer für die Vereinten Nationen. Ja, dieser Prozess war lang. 15 Jahre hat es gedauert. Dieser Prozess hat aber auch gezeigt, wie wichtig es ist, dass wir gemeinsam in den Vereinten Nationen gerade bei schwierigen Themen um Lösungen ringen und bereit sind, dicke Bretter zu bohren. Am Ende können dann Abkommen im Sinne der gesamten Welt zustande kommen.“

Das UN-Hochseeschutzabkommen gilt für ein Gebiet, das circa 40 Prozent der Erdoberfläche ausmacht. Es ermöglich, dass Schutzgebiete auf der Hohen See und im sogenannten „Gebiet“ (hoheitsfreier Tiefseeboden) ausgewiesen werden können. In diesen Gebieten wird die menschliche Nutzung eingeschränkt. Dies kann zum Beispiel die Fischerei, die Schifffahrt, oder auch den Tiefseebergbau betreffen. Die Vertragsstaatenkonferenz wird hierfür unter anderem mit Organisationen wie der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO), der internationalen Meeresbodenbehörde (IMB) oder regionalen Fischereiorganisationen zusammenarbeiten. Die marine Biodiversität leidet unter dem fortschreitenden Nutzungsdruck auf die Meere, sowie den Auswirkungen des Klimawandels. Die Temperatur der Weltmeere ist dieses Jahr auf ein Rekordhoch gestiegen. Durch Ruhe- und Rückzugsräume können Schutzgebiete als Klimaschutzinstrumente eingesetzt werden, um unter anderem die Resilienz der Ozeane zu stärken. Das Hochseeschutzabkommen ist somit ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der VN-Nachhaltigkeitsziele (SDG 13 [Klimaschutz] und SDG 14 [Leben unter Wasser]).

Daneben verpflichtet das UN-Hochseeschutzabkommen Staaten zu Umweltverträglichkeitsprüfungen für relevante menschliche Aktivitäten auf der gesamten Hohen See, um die Auswirkungen auf die Meeresumwelt möglichst gering zu halten. Weiterhin regelt es den Vorteilsausgleich für die Nutzung maringenetischer Ressourcen der Hochsee sowie den Kapazitätsaufbau und Transfer von Meerestechnologie für Entwicklungsländer.
Besonders erfreulich ist, dass das Abkommen es ermöglicht, Meeresschutzgebiete ggf. auch mit Dreiviertelmehrheit auszuweisen, wenn ein Konsens nicht erreichbar ist, und dass es unmittelbare rechtliche Pflichten der Staaten enthält, die gegebenenfalls auch mithilfe der bewährten Streitbeilegungsmechanismen des UN-Seerechtsübereinkommens geklärt werden können (zum Beispiel vor dem Internationalen Seegerichtshof in Hamburg, dem IGH oder Schiedsgerichten).

Hintergrund

Die Hohe See umfasst 2/3 der gesamten Meeresgebiete und liegt außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse einzelner Staaten. Mit dem UN-Hochseeschutzabkommen werden detaillierte Regelungen zum Schutz der Biodiversität getroffen und eine Governance-Lücke geschlossen.

Das UN-Hochseeschutzabkommen tritt nach 120 Tagen in Kraft, sobald 60 Staaten das Abkommen ratifiziert haben. Der Ratifizierungsprozess schließt sich an die Unterzeichnung an. Nach Angaben der UN werden rund 20 Staaten das Abkommen bereits in den ersten Tagen unterzeichnen. Für DEU ist ein Umsetzungsgesetz erforderlich, was die Beteiligung des Bundestags voraussetzt.

Nachdem das Abkommen in Kraft getreten ist, wird eine Vertragsstaatenkonferenz (englisch COP – Conference of Parties) eingerichtet werden. Die Vertragsstaatenkonferenz kann unter anderem Beschlüsse zur Ausweisung von Schutzgebieten auf der Hohen See treffen und Empfehlungen an andere internationale Organisationen, wie zum Beispiel die Internationale Seeschifffahrtsorganisation zum Schutz der Biodiversität abgeben. Daneben entscheidet die Vertragsstaatenkonferenz zum Beispiel auch über die Einrichtung eines ständigen Sekretariats für das UN-Hochseeschutzabkommen und über dessen Sitz. Deutschland wird die Umsetzung des UN-Hochseeschutzabkommens durch die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) fördern. Daneben hat Deutschland eine Meeresoffensive gestartet, die sich sowohl international als auch national gegen die Umweltverschmutzung der Meere und für den besseren Umgang mit der Artenvielfalt einsetzt.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim BMUV.

Neben den vielen überwältigenden Hiobsbotschaften über die Klima- und Biodiversitätskrise freuen wir uns, euch zur Abwechslung  ein paar „Good News“ präsentieren zu können. Auch gegen die Plastikflut liegt seit Anfang September ein Entwurf für ein globales Plastikabkommen vor und im Juli hat das Europäische Parlament für das Nature Restauration Law gestimmt.

Umfassender Entwurf für ein globales Plastikabkommen liegt vor

Ein Strand voll mit Plastikflaschen und anderem Müll

© Pete Linforth / Pixabay

Pressemitteilung, 05.09.2023, WWF

WWF fordert rechtlich bindende Maßnahmen, globale Solidarität und ausreichende Finanzierung

Seit gestern liegt der erste Entwurf für ein globales Abkommen gegen die Plastikflut vor. Dieser sogenannte “Zero Draft” bildet die Grundlage für die bevorstehenden Vertragsverhandlungen im November. Der WWF begrüßt den umfassenden Entwurf und hält es für einen wichtigen Schritt, dass sich die Weltgemeinschaft trotz vieler unterschiedlicher Sichtweisen auf einen ersten gemeinsamen Text einigen konnte. Der konstante Einsatz des Bundesumweltministeriums und Umweltministerin Steffi Lemke leistete dazu einen wichtigen Beitrag.

“Viele Jahre haben wir um das Verhandlungsmandat für ein globales Plastikabkommen gerungen. Der Entwurf ist endlich der Startpunkt für die ersten konkreten Textverhandlungen in Nairobi. Sie sind der schwierigste Teil auf dem Weg zum Abkommen“, erklärt Florian Titze, Experte für internationale Politik beim WWF Deutschland.

Der erste Entwurf beinhaltet eine Reihe effektiver Lösungen, um die globale Plastikkrise zu adressieren. Darunter sind weltweite Verbote und Reduktionsmaßnahmen für Kunststoffe mit hohem Verschmutzungsrisiko, wie beispielsweise Einwegplastikprodukte, Mikroplastik in Kosmetika oder auch Geisternetze. In Fällen, in denen ein umgehendes Verbot schädlicher Produkte nicht möglich ist, muss das Abkommen sicherstellen, dass diese Produkte bis spätestens 2035 vollständig aus dem Verkehr gezogen werden.

Der WWF mahnt allerdings, dass viele der beinhalteten Lösungen noch nicht konkret genug seien. „Der Text enthält noch viele unwirksame Optionen und Scheinlösungen, die vor allem von ölproduzierenden und –verarbeitenden Staaten gefordert werden. Das muss sich ändern. Außerdem müssen globale Kontrollmaßnahmen rechtlich bindend im Vertrag festgelegt werden und auch global gelten. Beschließen wir nur freiwillige Maßnahmen, wird das die Plastikflut nicht aufhalten. Das hätte verheerende Folgen für Mensch, Natur und Artenvielfalt“, so Florian Titze.

Darüber hinaus fordert der WWF noch mehr globale Solidarität und ausreichende Finanzierung für die Umsetzung des Abkommens in allen Ländern. Bis Ende 2024 müssen sich die Staaten auf wirksame und für alle Länder geltende globale Maßnahmen einigen.

Hintergrund

Im März 2022 haben die UN-Mitgliedstaaten einstimmig den historischen Beschluss gefasst, die weltweite Plastikkrise zu stoppen und ein Abkommen zum Beenden der globalen Plastikverschmutzung zu verhandeln. Mit dem gestern veröffentlichten „Zero Draft“ liegt zum ersten Mal ein Verhandlungstext vor, über den die Mitgliedstaaten im November in Nairobi, Kenia, beraten werden. Dies wird die dritte (INC-3) von fünf Verhandlungsrunden sein. Das finale UN-Plastikabkommen wird Ende 2024 erwartet.

Obwohl Kunststoff haltbar und vielseitig einsetzbar ist, werden aus fast der Hälfte des produzierten Plastiks kurzlebige oder Einwegartikel hergestellt, deren Zerfall – wenn sie in die Natur geraten – Hunderte von Jahren dauern kann. Die meisten dieser Produkte werden in Ländern mit hohem und mittlerem Einkommen verbraucht. Untersuchungen zeigen, dass 2015 bereits 60 Prozent aller jemals produzierten Kunststoffe ihr Lebensende erreicht hatten und weggeworfen wurden. Weltweit wurden weniger als 10 Prozent des Plastikmülls recycelt. Der Rest wurde entweder verbrannt, auf Mülldeponien gelagert oder so schlecht gehandhabt, dass er in die Umwelt gelangt.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim WWF.

Der Runde Tisch Meeresmüll, der seit nunmehr sieben Jahren Handlungsempfehlungen gegen die Plastikverschmutzung von Nord- und Ostsee erarbeitet, kann als bereits bestehendes nationales Netzwerk die Umsetzung des globalen Plastikabkommens auf lokaler Ebene unterstützen.

Ein Türspalt für den europäischen Naturschutz

Ein gelbes Schild mit der Aufschrift "Naturschutzgebiet" zum Schutz der lokalen Natur

© Kommentator1989 / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Pressemitteilung, 12.07.2023, NABU

Krüger: Mühsamer Kampf, um Europas Ökosysteme vor Hitze und Fluten zu schützen / Angstmache und Populismus von EVP und Co. haben nicht gesiegt

Berlin/Straßburg – Heute hat das Europäische Parlament für das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) gestimmt – ein wichtiger Schritt für die Wiederherstellung von zerstörten Ökosystemen. Der NABU bewertet das Abstimmungsergebnis als wichtigen Erfolg einer beispiellosen öffentlichen Mobilisierung von Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft. Allerdings wurde dieser Erfolg zu einem hohen Preis errungen.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Heute wurde in Straßburg Geschichte geschrieben: Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur hat im Europäischen Parlament die entscheidende Hürde genommen. Aus zwei Gründen ist das historisch: Erstens, weil uns das Nature Restoration Law vor Hitze, Flut und Missernten schützen kann, indem es Ökosysteme wie Flüsse, Wälder und Moore widerstandfähig macht. Und zweitens, weil sich im Europäischen Parlament das Verantwortungsbewusstsein für künftige Generationen durchgesetzt hat, gegen Angstmache und Populismus. Die Argumentationen vieler Unionsabgeordneter und Liberaler in den vergangenen Wochen erfüllt uns mit Blick auf den bevorstehenden Wahlkampf zur Europawahl aber mit Sorge.“

Raphael Weyland, NABU-Büroleiter in Brüssel: „Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur geht als Sieger hervor: Mehr als 6000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und unzählige Unternehmen haben die Desinformationskampagne der EVP unter Manfred Weber entlarvt. Gleichwohl haben die Abgeordneten in ihrem Kompromiss viele wichtige Verpflichtungen geopfert und die Ambitionen für die Wiederherstellung unserer Natur weiter heruntergeschraubt. So wurde etwa die Renaturierung landwirtschaftlicher Flächen oder die Agrarflächen und Wiedervernässung von Mooren im Gesetzesentwurf gänzlich gestrichen. Am Ende hat der heutige Erfolg die EU zwar vor einer großen internationalen Blamage bewahrt, bleibt aber weit entfernt von dem, was aus wissenschaftlicher Sicht für den Natur- und Klimaschutz notwendig wäre. Im bevorstehenden Trilog zwischen Parlament, Kommission und Rat gilt es hier dringend nachzubessern.“

Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.

Warum das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur fast zurückgewiesen wurde, könnt ihr hier nachlesen.

Ocean treaty: Historic agreement reached after decade of talks

Ocean Treaty: Ein Buckelwal wirft sich rückwärts auf die Wasseroberfläche

© Thomas Kelley / Unsplash

Nach 10 Jahren Verhandlungen wurde ein historisches Abkommen zum Schutz der Weltmeere beschlossen. Der „High Seas Treaty“ will 30% der Meere bis 2030 unter Schutz stellen. Das ist eine historische Entscheidung für die Hohe See – internationale Gewässer, in denen alle Länder das Recht auf Fischerei, Forschung, und Schiffsverkehr haben – von der bisher nur zu 1.2% geschützt wurden. Durch das neue Abkommen können Fischerei, Schiffsrouten und Tiefseebergbauaktivitäten reguliert und folglich auch limitiert werden.

Den zugehörigen Artikel „Ocean treaty: Historic agreement reached after decade of talks“ von Esme Stallard vom 05.03.2023 findet ihr bei BBC News.

Eine Pressemitteilung über das globale Meeresschutzabkommen vom BMUV findet ihr hier.

Bereits im November 2022 wurde eine historische Entscheidung für unsere Meere getroffen: auf der CITES-Konferenz wurde der Schutz aller international gehandelten Hai- und Rochenarten stark ausgeweitet.

Historischer Durchbruch für den Schutz der Weltmeere

Eines der Weltmeere mit vielen sich brechenden Wellen

© Ant Rozetsky / Unsplash

Pressemitteilung, 05.03.23, BMUV

Weltgemeinschaft einigt sich auf globales Meeresschutzabkommen

Die internationale Staatengemeinschaft hat in einer Regierungskonferenz am Samstagabend in New York die Verhandlungen für ein neues Abkommen zum Schutz der Weltmeere erfolgreich abgeschlossen. Mit einer 36-stündigen Marathonsitzung am Ende der Verhandlungen konnten die Delegierten den Abkommenstext, der seit fast 20 Jahren diskutiert wird, endlich finalisieren. Deutschland hat sich zusammen mit der EU für einen ambitionierten Vertrag eingesetzt. Erstmals werden damit verbindliche Regeln für die Hohe See möglich: Meeresschutzgebiete, Umweltverträglichkeitsprüfungen und andere Maßnahmen sollen bedrohte Arten und Lebensräume zukünftig besser schützen. Nach Übersetzung des Textes in die sechs Amtssprachen der UN soll die Regierungskonferenz in einer fortgesetzten Sitzung das Abkommen formell annehmen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Das ist ein historischer und überwältigender Erfolg für den internationalen Meeresschutz, der mich persönlich tief bewegt. Erstmals bekommen wir ein verbindliches Abkommen für die Hohe See, die bislang kaum geschützt war. Auf über 40 Prozent der Erdoberfläche wird nun endlich ein umfassender Schutz bedrohter Arten und Lebensräume möglich. Damit können wir auch an den erfolgreichen Weltnaturgipfel von Montreal anknüpfen, auf dem das Ziel beschlossen wurde, bis 2030 mindestens 30 Prozent der Land- und Meeresflächen unter Schutz zu stellen. Jetzt gilt es, rasch ins Handeln zu kommen. Deutschland wird die Umsetzung dieses wichtigen Abkommens vorantreiben. Denn der Ozean ist unser mächtiger Verbündeter in der Klima- und Biodiversitätskrise. Wenn wir ihn schützen, schützen wir auch uns Menschen.“

Die Hohe See, jene Meeresgebiete jenseits nationaler Zuständigkeit, macht rund zwei Drittel der Weltmeere aus. Ihr Schutz war bisher besonders lückenhaft. Verschmutzung und Übernutzung, beispielsweise durch Überfischung oder Schifffahrt, setzen die Weltmeere immer stärker unter Druck. Auch die Vermüllung durch Plastik und die Klimakrise belasten den Ozean zunehmend. Marine Schutzgebiete sind ein wichtiges Instrument, um Ruhezonen für bedrohte Arten zu schaffen und Lebensräume zu erhalten. Das neue Abkommen schafft die Möglichkeit, Meerschutzgebiete auf Hoher See einzurichten und leistet damit einen wesentlichen Anteil zum Erreichen des globalen Ziels 30 Prozent der Weltmeere bis 2030 unter Schutz zu stellen. Dieses Ziel hat die Weltnaturkonferenz im letzten Dezember in Montreal beschlossen.

„Nun muss das Abkommen schnell umgesetzt werden. Wir brauchen die Ozeane als Verbündete zur Bekämpfung der Klima- und Biodiversitätskrisen“, sagte der Meeresbeauftragte der Bundesregierung, Sebastian Unger, der zusammen mit der deutschen Delegation das Abkommen in New York verhandelt hat.

Neben den Möglichkeiten zur Einrichtung von Meeresschutzgebieten wird das neue Abkommen außerdem Regeln für Umweltverträglichkeitsprüfungen schaffen. Durch die Prüfung neue geplanter Meeresnutzungen sollen schädliche Auswirkungen vermieden werden. Der Zugang und die Nutzung zu marinen genetischen Ressourcen werden neu geregelt und ein Vorteilsausgleich für Entwicklungsländer eingeführt. Gleichzeitig werden Länder des globalen Südens durch neue Finanzierungsinstrumente und die Stärkung ihrer Kapazitäten unterstützt, die Ziele des Abkommens umzusetzen.

Hintergrund:

Als Hohe See wird das Gebiet jenseits des Küstenmeeres und der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bezeichnet, welches sich außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse befindet. Das neue UN-Hochseeschutzabkommen gestaltet erstmals einheitliche Umweltregelungen für die Hohe See unter dem UN-Seerechtsübereinkommen (SRÜ; englisch: UNCLOS) aus. Die offiziellen Regierungsverhandlungen unter dem Dach der Vereinten Nationen (UN) zum UN-Hochseeschutzabkommen liefen seit 2018. Das Abkommen enthält Regelungen zu gebietsbezogenen Schutzmaßnahmen, einschließlich Meeresschutzgebieten, zu Umweltverträglichkeitsprüfungen für bestimmte menschliche Aktivitäten auf Hoher See, zur Nutzung maringenetischer Ressourcen, also des marinen Erbguts zum Beispiel für Medikamente, sowie zu Kapazitätsaufbau- und Technologietransfer. Der Erfolg der Verhandlungen war zu Beginn der Verhandlungsrunde ungewiss, da die Interessensgegensätze groß sind. Das UN-Hochseeschutzabkommen muss nun durch 60 Staaten ratifiziert werden, um in Kraft zu treten.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim BMUV.

Bereits im November 2022 wurde eine historische Entscheidung für unsere Meere getroffen: auf der CITES-Konferenz wurde der Schutz aller international gehandelten Hai- und Rochenarten stark ausgeweitet.

Allererste Fischereimaßnahmen in deutschen Nordsee-Schutzgebieten treten in Kraft

Fischereimaßnahmen: Mehrere bunte Fischereinetze liegen am Steg übereinander

© Nadine Doerlé / Pixabay

Pressemitteilung, 16.02.2023, BUND

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt die heute veröffentlichten EU-Fischereimaßnahmen, die Lebensräume und Arten in den deutschen Schutzgebieten der Nordsee vor Fischerei mit Grundschleppnetzen und Stellnetzen schützen werden.

Damit folgen 20 Jahre nach den ersten Bemühungen endlich die ersten wirksamen Fischereimaßnahmen. Der Weg zum Schutz von artenreichen Riffen, Sandbänken und gefährdeten Meerestieren war steinig und langwierig. Schon 2004 nominierte Deutschland drei Natura-2000-Gebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee hinter dem Küstenmeer.

Die neuen Regelungen schränken die Fischerei am Meeresboden in großen Gebieten ein. Die grundberührenden Fangmethoden zerstören durch den direkten Kontakt mit dem Meeresgrund ganze Lebensräume und stehen damit seit langem in der Kritik. Während das Gebiet Borkum Riffgrund vollständig für Grundschleppnetze gesperrt wird, sind im Sylter Außenriff nur knapp zwei Drittel (62 Prozent) des Schutzgebietes ausgenommen. Auf der Doggerbank, der größten Sandbank der Nordsee, fehlen die Maßnahmen zur Grundschleppfischerei allerdings noch komplett.

Die Stellnetzfischerei wird im Sylter Außenriff während der Zeit, in der sich Schweinswale fortpflanzen und ihre Jungen zur Welt bringen, zukünftig verboten. Für die kleinen Meeressäuger ist der Beifang in Stellnetzen eine der größten Bedrohungen. In den Gebieten Doggerbank und Borkum Riffgrund, in denen die Schweinswale auch vorkommen, wird lediglich der Fischereiaufwand mit Stellnetzen begrenzt. Eine zeitliche Schließung gibt es nicht.

Im Sylter Außenriff hat Deutschland auch endlich seine erste fischereifreie Zone. Allerdings sind es nur 0,64 Prozent der deutschen Meeresschutzgebiete der Nordsee, die nun für jegliche Form der Fischerei geschlossen sind.

Der BUND fordert seit jeher, dass mindestens 50 Prozent aller deutschen Meeresschutzgebiete frei von allen Nutzungen inklusive Fischerei sein müssen. Es bleibt also Nachbesserungsbedarf: Die Grundschleppnetzfischerei muss vollständig aus allen Meeresschutzgebieten ausgeschlossen werden. So fordert es auch der Fischerei-Aktionsplan, den die Europäischen Kommission nächste Woche veröffentlicht. Auch die Einschränkung der Stellnetzfischerei muss auf alle Gebiete ausgeweitet werden. In der Ostsee fehlen ebenfalls noch Maßnahmen.

„Heute wurde der erste Schritt für eine Meereswende gegangen. Aber Deutschland muss direkt in die Vorbereitung für weitere EU-Maßnahmen einsteigen, um zügig die übrigen zerstörerischen Fischereiaktivitäten in den Schutzgebieten vollständig zu beenden“, sagte Nadja Ziebarth, BUND-Meeresschutzexpertin. „Der Prozess hat zu lange gedauert und wichtige geschützte Lebensräume wurden in der Zwischenzeit zerstört. Damit die Lebensräume zukünftig wieder hergestellt werden können, muss sich Deutschland zusätzlich für ein starkes Gesetz zur Wiederherstellung der Natur auf EU-Ebene einsetzen.“

Diese Pressemitteilung findet ihr beim BUND.

Grundschleppnetzfischerei zerstört nicht nur komplett den Meeresboden, sie setzt außerdem genauso viel CO2 frei wie Flugreisen. Trotzdem haben sich die drei Küstenbundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen gegen die Fischereimaßnahmen im Fischerei-Aktionsplan ausgesprochen.

WWF zu CITES-Konferenz: „Erfolg für den Schutz unserer Lebensgrundlagen“

Ein Hai schwimmt kurz unter der Wasseroberfläche, neben ihm schwimmen 5 gestreifte Korallenfische

© Gerald Schömbs / Unsplash

Pressemitteilung, 25.11.22, WWF

Historische Entscheidung: Über 90 Prozent aller international gehandelten Hai- und Rochenarten besser geschützt

Nach dem Ende der CITES-Konferenz (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) zeigt sich die Naturschutzorganisation WWF weitestgehend zufrieden mit dem Ausgang der Konferenz. Besonders für Meerestiere war die Konferenz ein voller Erfolg, so werden etwa 90 Prozent aller international gehandelten Hai- und Rochenarten in Zukunft besser vor der Übernutzung durch den internationalen Handel geschützt. Vor der Konferenz sicherte das CITES-Abkommen das nur 20 Prozent zu. Stillstand gab es hingegen beim Schutz des Tigers vor Wilderei und illegalem Handel. Tropische Baumarten und Singvögel werden zwar in Zukunft besser vor den negativen Auswirkungen des internationalen Handels geschützt. Der WWF kritisiert allerdings die langen Übergangsphasen, bis der verbesserte Schutz in Kraft tritt.

Dr. Arnulf Köhncke, Fachbereichsleiter Artenschutz beim WWF Deutschland sagt: „In einer Zeit, in der die internationale Diplomatie in der Krise scheint und die Menschheit die Artenvielfalt so schnell wie noch nie dezimiert, hat die CITES-Konferenz ein deutliches Zeichen für die Schutz der Artenvielfalt vor Übernutzung gesetzt. Auch wenn wir uns beim Tiger und bei tropischen Baumarten noch mehr Ambitionen erhofft haben, war die CITES-Konferenz ein Erfolg für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen. Und den brauchen wir nach der enttäuschenden Klimakonferenz und knapp zwei Wochen vor der so wichtigen Weltnaturkonferenz in Montreal dringend.“

Haie und Rochen sind die Gewinner der Konferenz. 54 Arten aus der Familie der Grundhaie, sechs Arten von Hammerhaien und 37 Arten von Geigenrochen wurden auf den Anhang II des CITES-Abkommens aufgenommen. Erlaubt ist internationaler Handel mit ihnen in Zukunft nur noch, wenn die Bestände der Haie und Rochen dadurch nicht gefährdet werden. Köhncke sagt: „Das ist eine historische Entscheidung, von der alles Leben unter Wasser profitiert. Denn Haie und Rochen sind unverzichtbare Schlüsselarten: Sie halten die Ökosysteme im Meer intakt. Sie sorgen so auch für gesunde Fischbestände, die die Nahrungsgrundlage für Millionen von Menschen sind.“

Enttäuscht waren die Naturschützenden von den Verhandlungen zum besseren Schutz des Tigers vor Wilderei und illegalem Handel. Köhncke kommentiert: „Zwar wurde bei der CITES-Konferenz anerkannt, dass der illegale Handel mit asiatischen Großkatzen weiter bekämpft werden muss. Wir vermissen aber den Beschluss von konkreten und zeitgebundenen Maßnahmen gegen illegalen Tigerhandel und Wilderei.“ Für die Großkatzen wird das Folgen haben: Mindestens 150 Tiger könnten weiterhin pro Jahr als Luxusgut, Bettvorleger, Amulette oder vermeintliche Medizin enden.

Für den internationalen Handel mit zahlreichen Luxushölzern aus den Tropenwäldern Afrikas, Asiens und Amerikas, sowie für Singvögel aus Südostasien wurden Handelsregulierungen beschlossen. Die Regeln greifen allerdings erst in bis zu 24 Monaten. Köhncke sagt: „Das ist eine lange Zeit für die schwindenden Bestände, und wir haben große Sorge, dass es hier zu für die Artenvielfalt zerstörerischen Mitnahmeeffekten kommt. Das wäre fatal, denn gezielte Abholzung großer Luxusbäume gefährdet beispielsweise neben diesen Arten selbst auch die Integrität ganzer Wald-Ökosysteme.“

Ein Sieg für die Dickhäuter verzeichnete der WWF auch bei den Entscheidungen zu Elefanten und Nashörnern: Der kommerzielle Handel mit Elefanten-Elfenbein und Nashornhorn bleibt weiter verboten. Elefanten aus dem südlichen Afrika müssen außerdem nicht wie von einigen Staaten gefordert stärker im Handel reguliert werden, denn der kommerzielle Handel mit ihrem Elfenbein ist bereits international verboten. Köhncke sagt: „Der Artenschutz hat sich durchgesetzt, denn ein legaler Handel mit Elefanten-Elfenbein oder Nashornhorn könnte diese bedrohten Tierarten weiter an den Rand des Aussterbens treiben.“

Hintergrund:

Das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) reguliert seit 1973 den internationalen Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und ist eines der bedeutendsten internationalen Naturschutzabkommen. Über 180 Vertragsstaaten trafen sich vom 14. bis zum 25. November auf der alle drei Jahre stattfindenden CITES-Vertragsstaatenkonferenz.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim WWF.

Der Schutz des Makohaies, welcher seit 2019 im Anhang II des Artenschutzabkommens (CITES) steht, wurde von der Fischereikommission ICCAT vom Nordatlantik auf den Südatlantik ausgeweitet.

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