Politik
Um die systematische Zerstörung der Ozeane zu verhindern, müssen wir uns gemeinsam dafür entscheiden.
Jeder für sich und alle zusammen als Teil von Politik und Wirtschaft.
Kernforderungen für eine zukunftsfähige Meerespolitik
Mit dem vorliegenden Papier wenden sich die unterzeichnenden umwelt- und entwicklungspolitischen Organisationen (Brot für die Welt, BUND, DEEPWAVE, Deutsche Umwelthilfe, DNR, Environmental Justice Foundation, fair oceans, Forum Umwelt & Entwicklung, Greenpeace, NABU, Misereor, Ozeanien Dialog, Pro Wildlife, Sharkproject, WDC, World Future Council, WWF) an die Bundesregierung und die zuständigen Ministerien sowie Behörden mit der Aufforderung, im Rahmen ihrer aktuellen Legislatur politische Entscheidungen konsequent darauf auszurichten, die Meeresökosysteme zu schützen und ihre Funktionen zu erhalten.
Bereits im Jahr 2020 haben wir gemeinsam ein Papier mit Kernforderungen zu einer Meeresoffensive adressiert, in dem es uns nicht nur darum ging, genauer zu formulieren, wo der Meeresschutz national und international im Argen liegt und was dringend getan werden muss, damit die Meere lebendig bleiben und die Funktionen, die wir uns von ihnen erhoffen, auch erfüllen können. Es ging uns darum zu zeigen, dass Meeresschutz kein Nischen- und Nebenschauplatz ist, sondern vor allem in Bezug auf den Klimaschutz die Bedingung für die nötigen Veränderungen zum Guten darstellt.
Unsere Forderungen fanden ihren Weg in die Wahlprogramme und in den Koalitionsvertrag, der in die Verkündung einer „Meeresoffensive“ durch die Bundesregierung mündete. Allerdings sind wir noch immer weit entfernt davon, den Zustand zu erreichen, in dem uns die Meere im Klimaschutz der entscheidende Verbündete sein können.
Wir hoffen mit dieser aktualisierten Zusammenstellung allen Entscheidungstragenden verständlich aufzuzeigen, wo und wie sie dazu beitragen können, dass uns die Meere weiterhin das Leben auf diesem Planeten ermöglichen. Denn genau das steht mit einem Weiter-so-wie-bisher auf dem Spiel.
Solange wir Klimaschutz nur vom Land aus statt vom Meer aus denken, werden wir die Klimakatastrophe nicht abwenden können. Auch wenn in der jungen Generation, um deren Zukunft es geht, dies so gesehen wird, ist den meisten Entscheidungstragenden noch nicht genügend deutlich, wie tiefgreifend und schonungslos wir in die Funktionen der Meere in den letzten Jahrzehnten eingegriffen haben, wie sehr dies unsere Zukunft beeinflussen wird und es schon tut, und wie sehr das Zeitfenster, etwas entscheidend zu verändern, jeden Tag kleiner wird.
Wir als reiches Deutschland haben nicht nur die Verantwortung, sondern auch die Ressourcen und Kapazitäten, diese Verantwortung zu übernehmen. Unser aktuelles Forderungspapier spannt daher den Bogen über relevante Problemfelder des deutschen und internationalen Meeresschutzes. Wir zeigen auf, dass die Klima- und die Biodiversitätskrise im Meer besonders eng verzahnt sind, wir beleuchten die drängenden Themen rund um Meeresschutzgebiete, den drohenden Tiefseebergbau und die Übernutzung der Meere z.B. durch die Fischerei und wir wenden unseren Blick in den Globalen Süden, wo der Zugang zu gesunden Meeren auch ein Faktor für Lebensunterhalt und Ernährungssicherheit ist.
Mit unserem gemeinsamen Kernforderungspapier möchten wir die Erarbeitung der deutschen Meeresstrategie flankieren und wünschen uns, dass alle Aspekte sich darin wiederfinden und mit konkreten Maßnahmen unterlegt werden.
Noch können wir gemeinsam die Weichen für eine Zukunft mit den Meeren stellen.
Schutz des Wattenmeers ist nicht verhandelbar
Pressemitteilung, 27.04.2023, NABU
Leerstellen der Befahrensverordnung gefährden Weltnaturerbe Wattenmeer
Berlin – Das Bundesverkehrsministerium hat heute neue Befahrensregeln für alle Schiffe und Sportler auf See für die drei Wattenmeer-Nationalparks bekanntgegeben. Die aktuell geltenden sind seit 1992 unverändert in Kraft. Daher begrüßt der NABU die Novellierung der Nordsee-Befahrensverordnung (NordSBefV) grundsätzlich, sieht in der Ausgestaltung allerdings noch zahlreiche Leerstellen.
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Es ist gut, dass der Bundesverkehrsminister der Novellierung zugestimmt hat. Doch der Naturschutz ist dabei zum Beiwerk verkommen. Wirtschaftliche Interessen stehen – wie so oft – im Vordergrund, obwohl der Schutz unseres Weltnaturerbe Wattenmeer nicht verhandelbar sein darf.“
Die Novellierung der Befahrensregeln kommt mehr als 20 Jahre zu spät – aber führt jetzt zu mehr Rechtssicherheit. Außerdem werden die Schutzzonen der Nationalparks und auch das Walschutzgebiet vor Sylt – eine der Kinderstuben des Schweinswals – künftig in den amtlichen Seekarten dargestellt und sind so für jedermann sichtbar. Geschwindigkeiten werden ab jetzt über Grund gemessen, statt im Wasser. So lassen sich Verstöße leichter feststellen, doch die Umsetzung der komplizierten Regelungen wird eine Herausforderung bleiben.
Besonders schwerwiegend ist jedoch, dass zu viele Schnellfahrkorridore ausgewiesen wurden und Flächen für Kiter in ohnehin schon belasteten Gebieten weiter vergrößert wurden. Gleichzeitig gibt es künftig keine Einschränkungen mehr zum Befahren der besonders sensiblen Gebiete im Nationalpark bei Niedrigwasser. Die Folge: Wattenmeervögel verlieren an Lebensraum, der Unterwasserlärm und Störungen von Vögeln, Seehunden, Kegelrobben und Schweinswalen nehmen zu. Zudem sind besondere Ausnahmeregelungen für den dauerhaften Einsatz von Schnellfähren einzelner Reedereien nicht kompatibel mit dem hohen Schutzstatus des Wattenmeers.
Jeder soll den Nationalpark Wattenmeer erleben dürfen. Der NABU appelliert an alle Wattenmeer-Fans, Sportbootfahrer, Reeder und Kiter, wertschätzend und respektvoll mit diesem Juwel umzugehen.
Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.
Das Bild zeigt die Insel Neuwerk von oben, mitten im nordfriesische Wattenmeer.
Im November 2022 fand die 14. trilaterale Wattenmeer-Konferenz statt. Dänische, deutsche und niederländische NGOs forderten ehrgeizige Maßnahmen zum Schutz des Wattenmeers und warnten vor einer Industrialisierung der Nordsee.
„Kein LNG-Terminal vor oder auf Rügen“
Pressemitteilung, 05.04.2023, WWF
Gemeinsamer Appell der Umweltverbände an Ministerpräsidentin Schwesig
Vor dem morgigen Besuch von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in Sassnitz auf Rügen warnen die Umweltverbände BUND Mecklenburg-Vorpommern, Deutsche Umwelthilfe (DUH), NABU Mecklenburg-Vorpommern sowie der WWF Deutschland vor irreparablen Schäden eines LNG-Terminals direkt vor der Insel Rügen oder an anderen Standorten im Ostseeraum.
Die Verbände sprechen sich nicht nur gegen den inzwischen verworfenen Standort der LNG-Terminals vor dem Seebad Sellin aus, sondern auch gegen einen Standort im Hafen Mukran, sowie gegen andere offshore Standorte in der Ostsee. Denn auch für diese alternativen Standorte soll offenbar eine Offshore-Pipeline gebaut werden. Diese würde ein großes Meeresnaturschutzgebiet belasten und durch sensible und geschützte Lebensräume und Teile des Greifswalder Boddens führen, was unakzeptable negative Auswirkungen auf dortige Ökosysteme zur Folge hätte. Zudem wäre nach Informationen der Umweltverbände beim Standort Mukran aus Platzgründen der Bau eines großen Offshore-Anlegers vor dem Hafen notwendig, der den Tourismus auf der Insel, geschützte Meeresbiotope und die Strömungen und Küstenmorphodynamik beeinträchtigen würde. Die östlich vom Hafen Mukran liegenden, geschützten Riff-Biotope könnten durch ein Vorhaben dieser Größe sogar vollständig vernichtet werden.
Es ist somit klar: küstennahe und küstenferne LNG-Standorte bei Rügen würden die verschiedenen Ökosysteme der Ostsee in erheblichem Maße und unwiderruflich schädigen und damit auch die Lebensgrundlage für Insel-, sowie Meeresbewohner. Die Verbände appellieren deshalb an Ministerpräsidentin Schwesig, die LNG-Pläne vor Rügen vollends aufzugeben:
Corinna Cwielag, Geschäfgtsführerin BUND Mecklenburg-Vorpommern: „Die Energieversorgung kann nicht auf Kosten von Ökosystemen gelöst werden. Die Bundesregierung muss ihre Verantwortung wahrnehmen und dem Bau weiterer und erwiesenermaßen unnötiger LNG-Anlagen stoppen.“
Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Egal ob Sellin, Mukran oder küstenfernere Standorte – vor Rügen darf kein LNG-Terminal entstehen. Die massiven Umwelt- und Klimaauswirkungen dieses Vorhabens sind zu gravierend. Ministerin Schwesig muss die Pläne verwerfen – der Schutz der Ostsee und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner muss an erster Stelle stehen.“
Rica Münchberger, Landesgeschäftsführerin NABU Mecklenburg-Vorpommern: „Sowohl der Bau als auch der langdauernde Betrieb werden zur Zerstörung empfindlicher und geschützter Lebensräume, zur Dauerbelastung bedrohter Meeressäugetiere, Rast- und Zugvögel sowie nicht zuletzt der Fischwanderrouten und des bedeutendsten Heringslaichgebietes der westlichen Ostsee führen. Für diesen Naturraum und seine Funktionsfähigkeit trägt Mecklenburg-Vorpommern die Verantwortung und steht in der Pflicht, ihn zu schützen.“
Finn Viehberg, Leiter WWF-Büro Ostsee: „Die Pläne für den geplanten LNG-Ausbau sind überdimensioniert, daran ändert eine Standortverschiebung nichts. Es besteht kein Bedarf an zusätzlichen LNG-Anlagen auf Rügen. Angesichts der Klimakrise können wir es uns nicht leisten, die Abkehr von fossilen Energieträgern Jahrzehnte in die Zukunft zu verschieben, während Natur und Umwelt den Preis dafür weiterhin zahlen. Wir müssen unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen beenden und auf erneuerbare Energien umsteigen, bevor es zu spät ist“.
Diese Pressemitteilung findet ihr beim WWF.
In Brunsbüttel wurde bereits Anfang 2023 ein LNG-Terminal eingeweiht. Zu diesem Anlass forderten der BUND und NABU die Überarbeitung gesetzlicher Grundlagen.
Um künftig Informationen für das Management der Meeresschutzgebiete in der Ostsee zu liefern, wurde vor Rügen die erste schwimmende Messstation in Betrieb genommen.
Lemke: Mit Natürlichem Klimaschutz Ökosysteme stärken und gegen Klimakrise angehen
Pressemitteilung, 29.03.2023, BMUV
Bundesregierung verabschiedet Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz zur Stärkung und Wiederherstellung von Ökosystemen
Das Bundeskabinett hat heute das von Bundesumweltministerin Steffi Lemke vorgelegte Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) verabschiedet. Mit dem ANK will die Bundesregierung dazu beitragen, den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern und so ihre Resilienz und ihre Klimaschutzleistung zu stärken. Natürliche Lebensräume wie Moore, Wälder, Wildnis, Auen, Meere und Küsten sollen besser geschützt und widerstandsfähiger werden, um dauerhaft zu den nationalen Klimaschutzzielen beizutragen. Hierzu verbindet das ANK Klimaschutz mit Naturschutz und hilft dabei, die Klimakrise zu bekämpfen, die biologische Vielfalt zu erhalten und gegen die Folgen der Klimakrise vorzusorgen. Das Aktionsprogramm enthält insgesamt 69 Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern. Für die Finanzierung stehen bis 2026 insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Wälder und Auen, Böden und Moore, Meere und Gewässer, naturnahe Grünflächen in der Stadt und auf dem Land: Sie alle können Kohlenstoff aus der Atmosphäre binden und langfristig speichern. Sie sind Lebensraum für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten und wirken als Puffer gegen Folgen der Klimakrise, indem sie zum Beispiel Wasser in der Landschaft halten und bei Hitze für Abkühlung sorgen. Tagtäglich erbringt die Natur so für uns viele lebenswichtige Dienstleistungen, allerdings nur solange Ökosysteme intakt sind. Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz schaffen wir jetzt gezielt Anreize und Angebote, um Ökosysteme wiederherzustellen und widerstandsfähiger zu machen. Das ist ein echter Paradigmenwechsel hin zur Wiederherstellung von Natur und eine gute Nachricht für den Klimaschutz, für die Natur, für Tiere, Pflanzen und natürliche Lebensräume. Und es ist eine gute Nachricht für uns alle. Denn überall dort, wo wir die Natur schützen und stärken, arbeitet sie auch für uns.“
Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz soll mit insgesamt 69 Maßnahmen in dreifacher Hinsicht für die Verbesserung von Ökosystemen wirken: Erstens sind intakte Ökosysteme natürliche Klimaschützer. Wälder und Moore, Meere und Gewässer, Grünflächen in der Stadt und auf dem Land binden CO2 aus der Luft und speichern es langfristig. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz leistet daher einen wichtigen Beitrag, um die im Bundes-Klimaschutzgesetz verankerten Ziele für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Wald (LULUCF) und das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Zweitens ist eine intakte Natur Lebensraum für viele verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Natürlicher Klimaschutz hilft deshalb dabei, die ehrgeizigen Verpflichtungen der Weltnaturkonferenz in Montreal umzusetzen. Und drittens hilft natürlicher Klimaschutz entscheidend dabei, Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise zu treffen. Denn gesunde Ökosysteme wie Flussauen, Moore und Wälder halten das Wasser in der Landschaft, können es für Dürrezeiten speichern und stehen bei Hochwasser als Überschwemmungsflächen zur Verfügung. Das ANK ist hier eng mit der Nationalen Wasserstrategie verknüpft, die das Kabinett vor zwei Wochen verabschiedet hat.
Hintergrundinformationen:
Das Programm enthält 69 Maßnahmen in insgesamt zehn Handlungsfeldern: zum Beispiel zu Mooren, Waldökosystemen, Meeren und Küsten, Siedlungs- und Verkehrsflächen sowie zu Forschung und Kompetenzaufbau. Für die Umsetzung stehen bis 2026 vier Milliarden Euro bereit.
Für eine zügige Umsetzung sollen erste Maßnahmen rasch anlaufen. Bis zum Sommer soll das Kompetenzzentrum für Natürlichen Klimaschutz eingerichtet werden, damit sich Interessierte wie beispielsweise Landbesitzende über passende Fördermöglichkeiten informieren können. Eine erste Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum soll in den nächsten Wochen veröffentlicht werden. In kommunalen Projekten sollen Flächen gezielt so genutzt werden, dass sie Klimaschutz und biologische Vielfalt fördern, ländliche Gebiete attraktiver machen und zur Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise beitragen. Und ein Maßnahmenpaket Stadtnatur soll noch in diesem Jahr starten, zum Beispiel um städtische Flächen zu entsiegeln, bestehende Grünflächen naturnah umzugestalten und Stadtbäume zu pflanzen.
Das ANK ist Ergebnis eines umfassenden Beteiligungsprozesses aus dem letzten Herbst. Rund 120 Stellungnahmen und über 1.000 Online-Kommentare wurden inhaltlich eingehend geprüft. Zur Umsetzung wurden die Grundlagen für eine breite Allianz mit Landbesitzenden, Naturschützerinnen und -schützern und Verantwortlichen vor Ort gelegt. Die Maßnahmen des ANK setzen insbesondere auf finanzielle Anreize, um eine freiwillige Umsetzung von Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes zu unterstützen. Flankiert werden diese Maßnahmen unter anderem durch eine Überprüfung des Rechtsrahmens, insbesondere um die Umsetzung der geförderten Projekte zu erleichtern, Beratungs- und Bildungsangebote, moderne Vorhaben aus Forschung und Innovation sowie ein umfassendes Monitoring.
Diese Pressemitteilung findet ihr beim BMUV.
Das ANK verbindet Klimaschutz mit Naturschutz – beides ist unumgänglich für einen erfolgreichen Schutz unserer Meere.
Handelsverbot für den internationalen Flossenhandel
Pressemitteilung, 23.03.2023, SHARKPROJECT Germany e.V.
Handelsverbot als einzig verbleibende Lösung gegen die weltweite Massenausbeutung der Haie für den internationalen Flossenhandel
1,1 Millionen Europäer und über 100 NGOs fordern ein Ende des Flossenhandels in der EU
(lifePR) (Frankfurt/Zürich, 23.03.2023) In einem offenen Brief wenden sich über 100 Meeres- und Tierschutzorganisationen, darunter auch viele deutsche und europäische Organisationen wie Greenpeace, die Deutsche Umwelthilfe, Sharkproject, Sea Shepherd, Pro Wildlife, Seas at Risk, die Environmental Justice Foundation und die Deutsche Meeresstiftung an das Europäische Parlament: sie fordern im Namen der 1,1 Millionen EU Bürger, die die Europäische Bürgerinitiative „Stop Finning – Stop the Trade“ unterzeichnet haben, ein neues Handelsgesetz, welches den Import und Export von abgetrennten Hai- und Rochenflossen in der Europäischen Union untersagt.
Keine Tierart sollte infolge des internationalen Handels vom Aussterben bedroht sein und schon gar nicht wegen des Wertes eines einzelnen Körperteiles. Da sind sich Artenschützer, Politiker und die Allgemeinheit zumindest bei den Landtieren und den Meeressäugern relativ einig. Wie sieht es aber mit den Meeresbewohnern aus, die wir landläufig als Fische betrachten und die daher sowohl in europäischen Gewässern als auch weltweit vor allem um ihrer Flossen willen gefangen werden – als Zielspezies oder als gern gesehener Beifang in der Fischerei?
Haie und Rochen (gemeinsam auch als Plattenkiemer oder Elasmobranchii bezeichnet) sind unverzichtbar für gesunde und widerstandsfähige Meere und diese wiederum sind unsere letzte Bastion gegen den immer schneller voranschreitenden Klimawandel. Haie haben eine unverzichtbare Rolle in den komplexen Nahrungsnetzen im Meer und werden aus gutem Grund oftmals auch als die Gesundheitspolizei der Meere bezeichnet. Nachweislich sind Riffe und Meeresgebiete, in denen es noch gesunde Haibestände gibt, ökologisch vielfältiger und auch fischreicher. Doch weltweit gehen die Artenvielfalt und die Fischbestände dramatisch zurück, was sich zum zunehmenden Problem für die Nahrungssicherheit v.a. im globalen Süden, aber auch für unser aller Klima entwickelt. Über 50% unseres Sauerstoffs stammen aus den Ozeanen und ein Großteil der vom Menschen stammenden Treibhausgase wurden bisher von den Meeren aufgenommen – allesamt unverzichtbare Ökosystemleistungen der Meere. Um diese Funktionen auch in Zukunft sicherzustellen, braucht es artenreiche Ozeane und genau dafür sind die in allen Meeresregionen und -tiefen vorkommenden artenreichen Plattenkiemer unverzichtbar: als Top Prädatoren in der Hochsee und an den Korallenriffen, als Bewohner der Küstenregionen und der Tiefsee.
Über ein Drittel aller Hai- und Rochenarten sind bereits vom Aussterben bedroht
Über 100 Millionen Haie werden jährlich durch die Fischerei getötet, vielfach nur um den Wert ihrer Flossen willen, die dann als Haifischflossensuppe auf asiatischen Tellern landen. Und nicht nur Haie, sondern auch viele Rochenarten sind begehrte Flossenlieferanten, die oftmals sogar Höchstpreise von 1000$ pro kg auf den asiatischen Märkten erzielen. Als Folge dieser massiven Ausbeutung sind mittlerweile weltweit über ein Drittel aller Hai- und Rochenarten vom Aussterben bedroht und die Populationen der Hochseehaie in den letzten 50 Jahren bereits um über 70 % zurückgegangen, als Folge der Überfischung, getrieben durch den internationalen Flossenhandel.
Nicht umsonst wurden letztes Jahr 60 weitere Hai- und 37 Rochenarten in den Anhang II des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) aufgenommen, um den internationalen Handel mit diesen Arten strenger zu regulieren. Allerdings ist es bei mehreren Tausend Tonnen an Flossen, die allein in der EU jährlich gehandelt werden, nahezu unmöglich zu identifizieren, um welche Arten es sich dabei jeweils handelt und ob die für den Handel erforderlichen Erlaubnisse entsprechend vorliegen. „Welcher Zöllner kann in der Praxis bei einer Ladung von mehreren Tonnen an abgetrennten Flossen sicher unterscheiden, ob es sich dabei tatsächlich um die Arten handelt, für die die erforderlichen Ausfuhrpapiere vorliegen? Oder ob sich eben doch auch Flossen von bedrohten Arten darunter befinden, für die solche Unbedenklichkeitserklärungen (engl. Non Detriment Findings) nicht vorliegen? Oder ob es sich sogar um Flossen handelt, die durch Finning gewonnen wurden?“, erläutert Dr. Iris Ziegler von der Artenschutzorganisation Sharkproject die Forderung der Bürgerinitiative. Eine eindeutige Identifizierung der jeweiligen Art aus getrockneten oder gefroren transportierten Flossen ist nur anhand teuer und oftmals zeitaufwendiger DNA-Tests möglich. Nach dem Willen der EU-Bürger sollen zukünftig in der EU daher Haie und Rochen nur noch importiert oder exportiert werden dürfen, wenn sich alle Flossen noch am jeweiligen Tierkörper befinden, jedoch keine abgetrennten Flossen mehr.
Während seit 2013 in der EU die Flossen von Haien ausnahmslos erst nach der Anlandung von den Körpern der Tiere abgetrennt werden dürfen, ist es in vielen anderen Regionen der Welt noch immer erlaubte Praxis, die Flossen bereits auf See abzutrennen, solange die Haikörper ebenfalls an Bord verbleiben. „Experten sind sich aber einig, dass das Finning, d.h. das Abtrennen der Flossen und das Entsorgen der Tierkörper auf See nicht ausgeschlossen werden kann, solange das Abtrennen auf See noch erlaubt ist“ bestätigt Petra Schwerdtfeger von Sharkproject. „Zudem gibt es kaum Kontrollen, ob die geltenden Vorschriften tatsächlich eingehalten werden, weder auf See noch in den Häfen“ ergänzt sie.
Rochen sind auch in der EU von der Anforderung nach Anlandung der Tiere samt aller Flossen explizit ausgenommen.
Die Europäische Union gehört weltweit zu den 15 größten Haifischfangnationen und importiert selbst Flossen aus Drittländern. Die EU exportiert Flossen hauptsächlich nach Südostasien.
Zeit zu Handeln
Die Unterzeichnenden des Offenen Briefes begrüßen die Bemühungen der Europäischen Union zur EU-Biodiversitätsstrategie und dem Green Deal der EU, betonten jedoch auch, dass die EU ihren Verpflichtungen zum Schutz der Haie und Rochen nachkommen und die Erfüllung der Artenschutzbestimmungen sicherstellen müsse.
Durch ein Verbot des Handels mit abgetrennten Flossen werde sowohl eine nachhaltige „Blue Economy“ als auch die Ernährungssicherheit unterstützt. Daher fordern die unterzeichnenden Organisationen die Mitglieder des Europäischen Parlaments auf, den Worten endlich Taten folgen zu lassen und sich der wachsenden Zahl von Nationen (Kanada, USA, UK, Österreich, zahlreiche Pazifikstaaten) anzuschließen, die den Schutz der Meere und der Haie ernst nehmen, indem sie entsprechende Handelsbestimmungen bereits in die Tat umsetzen. Jetzt sei die Zeit zu handeln!
Anhörung im Parlament für eine mögliche neue Gesetzgebung
Am 11. Januar 2023 wurden die 1,1 Millionen Unterschriften der Europäischen Bürgerinitiative „Stop Finning – Stop the Trade“ in Unterstützung für ein Handelsverbot für abgetrennte Flossen bei der Europäischen Kommission eingereicht.
Am 27. März 2023 wird ab 15:00 Uhr eine Delegation der Bürgerinitiative, darunter die renommierte Wissenschaftlerin und Meeresschützerin Dr. Sylvia Earle, gemeinsam mit Artenschützern sowie weiteren Experten, die Hintergründe und Forderung der Initiative in einer öffentlichen Anhörung in Brüssel mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments diskutieren. Diese kann hier als Liveübertragung mitverfolgt werden: https://www.europarl.europa.eu/committees/en/pech/meetings/webstreaming
Die EU-Kommission ist verpflichtet, spätestens 6 Monate nach Einreichen der Initiative ihr weiteres Vorgehen hinsichtlich der vorgeschlagenen Gesetzesänderung bekannt zu geben und im Falle einer Ablehnung ihre Gründe schriftlich zu begründen. Fällt die Entscheidung positiv aus, wird die Initiative durch das einschlägige Gesetzgebungsverfahren laufen und idealerweise in einer entsprechenden Handelsregulierung enden.
Diese Pressemitteilung findet ihr bei lifePR.
Hier findet ihr den offenen Brief an die Abgeordneten des Europaparlaments, der von DEEPWAVE und 110 weiteren Meeresschutz- und Tierschutzorganisationen unterzeichnet wurde.
Nach dem erfolgreichen Ausgang der CITES-Konferenz im November 2022, wonach in Zukunft etwa 90 Prozent aller international gehandelten Hai- und Rochenarten besser vor der Übernutzung durch den internationalen Handel geschützt werden, hofft DEEPWAVE auf eine positive Entscheidung der EU-Kommission, die letztendlich zu einem vollumfänglichen Handelsverbot führen könnte.
NABU zum Nein der Küstenbundesländer zum EU-Aktionsplan Nachhaltige Fischerei
Pressemitteilung, 21.03.2023, NABU
Krüger: Notbremse der EU als Folge jahrelanger Tatenlosigkeit
Berlin – Die für die Fischerei zuständigen Landwirtschaftsministerien in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen haben sich jüngst gegen den im Februar veröffentlichten „Aktionsplan für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei“ der EU ausgesprochen. Dieser sieht vor, die Grundschleppnetzfischerei in NATURA-2000-Gebieten bis 2030 auszuschließen. Ein aus NABU-Sicht notwendiger und richtiger Schritt.
Dazu NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Uns ist bewusst, dass die notwendigen Maßnahmen große Einschnitte für die Fischerei bedeuten. Gleichzeitig bleibt der EU aber keine andere Wahl. Sämtliche Umweltziele für die Nord- und Ostsee wurden verfehlt, Fischbestände brechen zusammen. Jahrelang wurden die Empfehlungen von Wissenschaft und Naturschutz ignoriert. Jetzt rächen sich die Jahre der Tatenlosigkeit. Wie beim Klimaschutz braucht es nun drastische Maßnahmen, um die biologische Vielfalt der Meere vor den Auswirkungen der Grundschleppnetze zu schützen und ihre Resilienz zu stärken.“
Deutschland hat 45 Prozent seiner Meeresfläche in Nord- und Ostsee als Schutzgebiete ausgewiesen, in den Küstengewässern ist es mehr als die Hälfte. Erst vor wenigen Wochen traten erste einschränkende Fischereimaßnahmen in den Naturschutzgebieten der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der deutschen Nordsee in Kraft, 20 Jahre nach Ausweisung der Gebiete. Doch nur weniger als ein Prozent ist zukünftig komplett frei von Fischfang. Zu wenig, um etwa den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie gerecht zu werden.
Der geplante Fischereiausschluss stößt in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachen auf harten Widerstand. „Statt mit konstruktiven Vorschlägen aufzuwarten, verweigern die Fischereiministerien der Länder auf Druck der Krabbenfischer die Umsetzung des Aktionsplans. Trotz ihrer Sorgen um die Zukunft der handwerklichen Fischerei tragen sie auch Verantwortung für streng geschützte Riffe, für Seegraswiesen, Muschelbänke und klimarelevante Schlickgründe“, mahnt NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff. „Drei Monate nach Beschluss der Weltnaturkonferenz, 30 Prozent der Meere wirksam unter Schutz zu stellen und nur zwei Wochen nach Abschluss des Hochseeschutzabkommens transportieren die Küstenländer hier ein fatales Signal zu Lasten der Glaubwürdigkeit Deutschlands im internationalen Meeresschutz.“
Ingo Ludwichowski vom NABU Schleswig-Holstein ergänzt: „Das Verbot der grundberührenden Fischerei ist nicht nur ein Instrument des Schutzes bedrohter Meeres-Lebensräume. Es trägt als erster Schritt auch dazu bei, die verheerende Situation der Fischerei zu verbessern, indem für Fische wieder weniger gestörte Laich- und Aufzuchtgebiete zur Verfügung stehen.“
Der EU-Aktionsplan basiert auf Instrumenten wie der Gemeinsamen Fischereipolitik und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und fordert deren überfällige Umsetzung. Der Plan verweist aber auch auf die Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung durch den Europäischen Meeres-Aquakultur- und Fischereifonds (EMFAF), um sozio-ökonomische Folgen auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Küstenfischerei abzumildern.
Mit Blick auf die Agrarminister-Konferenz am 22. März in Büsum erwartet der NABU ein klares Bekenntnis der Bundesministerien für Fischerei und Umwelt zum EU-Aktionsplan wie es auch der aktuell gültige Koalitionsvertrag vorsieht. Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen fügt hinzu: „Dazu braucht es eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die einen Fahrplan erarbeitet, um das deutsche Schutzgebietsnetzwerk frei von grundberührenden Fanggeräten zu halten. Zugleich braucht es eine differenzierte Betrachtung unterschiedlicher Fanggeräte und eine Forschungsoffensive bei der Entwicklung umweltschonender Fangtechnik. Wir brauchen gemeinsame Lösungen von Fischerei und Naturschutz. Klar ist: ein Weiter so ist keine Option.“
Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.
Mit der Frage, welche Auswirkungen die Grundschleppnetzfischerei auf die Nord- und Ostsee hat, beschäftigen sich zwei Pilotmissionen der Deutschen Allianz für Meeresforschung.
Warum Grundschleppnetzfischerei nicht nur die Meeresumwelt zerstört, sondern auch ein Klimakiller ist, könnt ihr in unserem Blogbeitrag „Grundschleppnetzfischerei setzt genauso viel CO2 frei wie Flugreisen“ nachlesen.
Flüssig-Gasinfrastruktur in der Ostsee zerstört Ökosysteme
Pressemitteilung, 17.03.2023, WWF
Ostseeschutzallianz warnt vor verheerenden Auswirkungen für die Meeresnatur
Die in der Ostseeschutzallianz MV kooperierenden Umweltverbände BUND, NABU und WWF warnen vor der Umsetzung der geplanten Errichtung von festen Gas-Terminals mit großen Regasifizierungseinheiten sowie einer weiteren Gas-Pipeline durch den Greifswalder Bodden und Seetrassen durch die Ostsee.
„Sowohl der Bau als auch der langdauernde Betrieb werden zur Zerstörung empfindlicher und geschützter Lebensräume, zur Dauerbelastung bedrohter Meeressäugetiere, Rast- und Zugvögel sowie nicht zuletzt der Fischwanderrouten und des bedeutendsten Heringslaichgebietes der westlichen Ostsee führen. Für diesen Naturraum und seine Funktionsfähigkeit trägt Mecklenburg-Vorpommern die Verantwortung und steht in der Pflicht, die dort ausgewiesenen Meeresschutzgebiete auch tatsächlich landes- und EU-rechtskonform zu schützen“, sagt NABU-Landesgeschäftsführerin Dr. Rica Münchberger.
Studien zeigen sehr klar auf, dass durch die bestehenden und geplanten Vorhaben zur Anlandung von LNG deutlich mehr Gas-Kapazitäten geschaffen würden, als benötigt werden. Deutschland hat bereits 2022 LNG über Frankreich, die Niederlande und Belgien importiert und kann das auch zukünftig fortsetzen. Ein Bedarf an weiteren Anlagen im Küstenraum Mecklenburg-Vorpommerns besteht nicht. Weitere Studien belegen zudem, dass es in absehbarer Zeit zu einer LNG-Knappheit auf dem Weltmarkt kommen könnte. Nicht die Anlandungsinfrastruktur, sondern die LNG-Verfügbarkeit wird damit zum Flaschenhals bei der Versorgung Deutschlands und Europas mit Gas.
Ein weiterer Ausbau der auf LNG ausgerichteten Infrastruktur trägt zudem dazu bei, die globale Erderhitzung zu verstärken, indem die notwendige Abkehr von klimaschädlichen Energieträgern auf Kosten von Natur, Umwelt und Menschen erheblich in die Zukunft verschoben wird. „Rechtlich sind die Zerstörungen und Beeinträchtigungen durch die geplanten LNG-Vorhaben unhaltbar. Der geplanten Belastung der insgesamt vier Europäischen Natura 2000 -Schutzgebiete steht nachweislich kein begründeter nationaler Bedarf gegenüber. Die prognostizierten Anlande- und Durchflussmengen von Flüssiggas sind nicht mit den Klimaschutzzielen Deutschlands vereinbar. Sie behindern stattdessen die notwendigen Schritte der Energiewende und zementieren die Nutzung fossiler Energieträger. Durch das geplante Projekt sind Lock-in-Effekte zu erwarten, welche die fossile Abhängigkeit Deutschlands und auch Osteuropas verlängern. Auch sicherheitspolitische Redundanzen überzeugen hier nicht“, sagt BUND-Geschäftsführerin Corinna Cwielag.
Eine Auseinandersetzung mit diesen Fakten fehlt in der Planung des Vorhabens vollständig, sind sich die Vertreter der Ostseeschutzallianz einig. Stattdessen soll dieser so schwerwiegende zerstörerische Eingriff in das Ökosystem wider besseres Wissen in Kauf genommen werden.
„Wir haben die schwindende Biodiversität und den fortschreitenden Klimawandel als planetare Krisen, die wir gemeinsam und schnell lösen müssen. Der Wille, der in der fehlgeleiteten Beschleunigung zur LNG-Infrastruktur erkennbar ist, muss nun als Booster für erneuerbare und grüne Infrastruktur eingesetzt werden. Die Behördenleitungen müssen das Ermöglichungs-Mind-Set auf das überragende öffentliche Interesse für den Klima- wie auch den Naturschutz konzentrieren“, sagt der Leiter des WWF-Büros Ostsee, Dr. Finn Viehberg.
Diese Pressemitteilung findet ihr beim WWF.
Das Bild zeigt ein LNG-Terminal im Wilhelmina-Hafen in den Niederlanden.
LNG-Flüssiggas trägt nicht zur Luftverschmutzung bei, erhöht aber sogar den Methanausstoß bei Schiffen, die es verwenden. Nicht nur deshalb fordern Umweltverbände, LNG-Terminals auf den Prüfstand zu stellen.
Ocean treaty: Historic agreement reached after decade of talks
Nach 10 Jahren Verhandlungen wurde ein historisches Abkommen zum Schutz der Weltmeere beschlossen. Der „High Seas Treaty“ will 30% der Meere bis 2030 unter Schutz stellen. Das ist eine historische Entscheidung für die Hohe See – internationale Gewässer, in denen alle Länder das Recht auf Fischerei, Forschung, und Schiffsverkehr haben – von der bisher nur zu 1.2% geschützt wurden. Durch das neue Abkommen können Fischerei, Schiffsrouten und Tiefseebergbauaktivitäten reguliert und folglich auch limitiert werden.
Den zugehörigen Artikel „Ocean treaty: Historic agreement reached after decade of talks“ von Esme Stallard vom 05.03.2023 findet ihr bei BBC News.
Eine Pressemitteilung über das globale Meeresschutzabkommen vom BMUV findet ihr hier.
Bereits im November 2022 wurde eine historische Entscheidung für unsere Meere getroffen: auf der CITES-Konferenz wurde der Schutz aller international gehandelten Hai- und Rochenarten stark ausgeweitet.
Historischer Durchbruch für den Schutz der Weltmeere
Pressemitteilung, 05.03.23, BMUV
Weltgemeinschaft einigt sich auf globales Meeresschutzabkommen
Die internationale Staatengemeinschaft hat in einer Regierungskonferenz am Samstagabend in New York die Verhandlungen für ein neues Abkommen zum Schutz der Weltmeere erfolgreich abgeschlossen. Mit einer 36-stündigen Marathonsitzung am Ende der Verhandlungen konnten die Delegierten den Abkommenstext, der seit fast 20 Jahren diskutiert wird, endlich finalisieren. Deutschland hat sich zusammen mit der EU für einen ambitionierten Vertrag eingesetzt. Erstmals werden damit verbindliche Regeln für die Hohe See möglich: Meeresschutzgebiete, Umweltverträglichkeitsprüfungen und andere Maßnahmen sollen bedrohte Arten und Lebensräume zukünftig besser schützen. Nach Übersetzung des Textes in die sechs Amtssprachen der UN soll die Regierungskonferenz in einer fortgesetzten Sitzung das Abkommen formell annehmen.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Das ist ein historischer und überwältigender Erfolg für den internationalen Meeresschutz, der mich persönlich tief bewegt. Erstmals bekommen wir ein verbindliches Abkommen für die Hohe See, die bislang kaum geschützt war. Auf über 40 Prozent der Erdoberfläche wird nun endlich ein umfassender Schutz bedrohter Arten und Lebensräume möglich. Damit können wir auch an den erfolgreichen Weltnaturgipfel von Montreal anknüpfen, auf dem das Ziel beschlossen wurde, bis 2030 mindestens 30 Prozent der Land- und Meeresflächen unter Schutz zu stellen. Jetzt gilt es, rasch ins Handeln zu kommen. Deutschland wird die Umsetzung dieses wichtigen Abkommens vorantreiben. Denn der Ozean ist unser mächtiger Verbündeter in der Klima- und Biodiversitätskrise. Wenn wir ihn schützen, schützen wir auch uns Menschen.“
Die Hohe See, jene Meeresgebiete jenseits nationaler Zuständigkeit, macht rund zwei Drittel der Weltmeere aus. Ihr Schutz war bisher besonders lückenhaft. Verschmutzung und Übernutzung, beispielsweise durch Überfischung oder Schifffahrt, setzen die Weltmeere immer stärker unter Druck. Auch die Vermüllung durch Plastik und die Klimakrise belasten den Ozean zunehmend. Marine Schutzgebiete sind ein wichtiges Instrument, um Ruhezonen für bedrohte Arten zu schaffen und Lebensräume zu erhalten. Das neue Abkommen schafft die Möglichkeit, Meerschutzgebiete auf Hoher See einzurichten und leistet damit einen wesentlichen Anteil zum Erreichen des globalen Ziels 30 Prozent der Weltmeere bis 2030 unter Schutz zu stellen. Dieses Ziel hat die Weltnaturkonferenz im letzten Dezember in Montreal beschlossen.
„Nun muss das Abkommen schnell umgesetzt werden. Wir brauchen die Ozeane als Verbündete zur Bekämpfung der Klima- und Biodiversitätskrisen“, sagte der Meeresbeauftragte der Bundesregierung, Sebastian Unger, der zusammen mit der deutschen Delegation das Abkommen in New York verhandelt hat.
Neben den Möglichkeiten zur Einrichtung von Meeresschutzgebieten wird das neue Abkommen außerdem Regeln für Umweltverträglichkeitsprüfungen schaffen. Durch die Prüfung neue geplanter Meeresnutzungen sollen schädliche Auswirkungen vermieden werden. Der Zugang und die Nutzung zu marinen genetischen Ressourcen werden neu geregelt und ein Vorteilsausgleich für Entwicklungsländer eingeführt. Gleichzeitig werden Länder des globalen Südens durch neue Finanzierungsinstrumente und die Stärkung ihrer Kapazitäten unterstützt, die Ziele des Abkommens umzusetzen.
Hintergrund:
Als Hohe See wird das Gebiet jenseits des Küstenmeeres und der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bezeichnet, welches sich außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse befindet. Das neue UN-Hochseeschutzabkommen gestaltet erstmals einheitliche Umweltregelungen für die Hohe See unter dem UN-Seerechtsübereinkommen (SRÜ; englisch: UNCLOS) aus. Die offiziellen Regierungsverhandlungen unter dem Dach der Vereinten Nationen (UN) zum UN-Hochseeschutzabkommen liefen seit 2018. Das Abkommen enthält Regelungen zu gebietsbezogenen Schutzmaßnahmen, einschließlich Meeresschutzgebieten, zu Umweltverträglichkeitsprüfungen für bestimmte menschliche Aktivitäten auf Hoher See, zur Nutzung maringenetischer Ressourcen, also des marinen Erbguts zum Beispiel für Medikamente, sowie zu Kapazitätsaufbau- und Technologietransfer. Der Erfolg der Verhandlungen war zu Beginn der Verhandlungsrunde ungewiss, da die Interessensgegensätze groß sind. Das UN-Hochseeschutzabkommen muss nun durch 60 Staaten ratifiziert werden, um in Kraft zu treten.
Diese Pressemitteilung findet ihr beim BMUV.
Bereits im November 2022 wurde eine historische Entscheidung für unsere Meere getroffen: auf der CITES-Konferenz wurde der Schutz aller international gehandelten Hai- und Rochenarten stark ausgeweitet.
Unter die Erde kehren
Ein Gastbeitrag von Nico Czaja
Über die subterrane Unterbringung von CO₂ mittels CCS¹ als MZBDKW²
Ich war mal Katholik und bin damit ein Experte für Schuld, Sühne und die kundige Verrechnung der beiden miteinander. Die Zweischneidigkeit des Konzeptes “Beichte” gehört zu meinen faszinierendsten Kindheitserinnerungen: Wie schön und klug und, ja, christlich von der katholischen Kirche, einen institutionellen Raum zu öffnen, in dem man sich den eigenen Verfehlungen stellen, um Vergebung bitten und Nachsicht erfahren kann – und wie interessant die Anreize, die es setzt, wenn jede Sünde einen überschaubaren Gegenwert in Bußehandlungen hat. Und rumsdibums hatte ich ganz allein die Grundprinzipien des Ablasshandel erfunden. Mit zehn Jahren!
Schade, dass mir das Mittelalter knapp zuvorgekommen war, so dass meine Erfindung mir zwar die Navigation meines Alltags erleichterte (heimlich Schokolade der kleinen Schwester essen kostet zwei Vaterunser, alles klar, rechnet sich, los geht’s), aber darüber hinaus keine großen gesellschaftlichen Umwälzungen nach sich zog.
Das Mindeste, das mir von damals noch bleibt, ist die Erkenntnis: Wenn man nicht aufpasst, kann sich ein nützliches Werkzeug, das eigentlich für die Verminderung des Ausstoßes von Sündhaftigkeit in die Atmosphäre gedacht ist, schnell in eines verwandeln, das nur dazu dient, dem fortgesetzten Emittieren von Sünde einen leuchtenden Anstrich von Frömmigkeit zu verleihen, damit man vor sich selbst und der Welt unverdient als Gutmensch dastehen darf.
Cross Country Skiing?
Damit bin ich ganz offensichtlich Experte erster Wahl, um über ein Thema zu sprechen, das so sperrig ist, dass es noch nicht einmal einen griffige deutsche Bezeichnung dafür gibt, nämlich über das sogenannte CCS.
Gemeint ist damit die unterirdische Kohlendioxidspeicherung (Carbon Capture and Storage). Es handelt sich hierbei um eine Reihe von Technologien in unterschiedlichen Reifestadien, mit denen CO₂, das im Rahmen von Verbrennungsprozessen mit fossilen Brennstoffen zum Beispiel in Kraftwerken oder bei bestimmten Prozessen in der Schwerindustrie entsteht, abgeschieden, herausgefiltert oder sonstwie entnommen wird, um es zum Beispiel in erschöpften Gas- oder Erdöllagerstätten für immer und ewig einzulagern, damit es nicht in die Atmosphäre geraten und dort zum Klimawandel beitragen kann.
Die veraltete Technologie Baum, von der einige ewiggestrige Traditionalisten behaupten, dass sie doch eine ganz ähnliche Aufgabe übernehme, ist hier explizit nicht gemeint. (Man muss auch durchaus zugeben, dass die zumindest in dieser Hinsicht derzeit tatsächlich ein Imageproblem hat.)
Also eine total gute Idee?
Das klingt natürlich erstmal knorke, und “die Wissenschaft”, beziehungsweise ein groß genuger Anteil der Wissenschaft, dass das so beim Umweltbundesamt stehen kann, ist der Meinung, dass man theoretisch auf diese Weise 65 bis 85 Prozent des bei diesen Prozessen entstehenden CO₂ dauerhaft aus der Atmosphäre fernhalten kann. Ob die CCS-Technologien, die derzeit im Gespräch sind, dieses Versprechen tatsächlich in absehbarer Zeit einlösen können, steht auf mehreren anderen Blättern:
- Eine Studie des IEEFA (Institute for Energy Economics and Financial Analysis, ein gemeinnütziger Thinktank in den USA) hat 13 solcher Projekte untersucht, die zusammen über die Hälfte aller weltweit installierten CCS-Kapazitäten ausmachen, und kam zu einem eher unterwältigenden Ergebnis – sieben dieser Projekte bleiben bisher deutlich hinter den Erwartungen zurück, zwei sind gescheitert, eines ist bis auf weiteres auf Eis gelegt.
- Fast drei Viertel des derzeit weltweit aufgefangenen CO₂ fallen in der Ölindustrie an und werden dort auf eine Weise genutzt, über deren positive Klimawirkung man, naja, streiten kann: EOS (enhanced oil recovery) heißt das Verfahren, in dem man eingefangenes Kohlendioxid in erschöpfte Ölfelder hineinpumpt, um die letzten Tropfen Öl aus ihnen herauszudrücken. Dabei werden direkt und indirekt weitere Emissionen verursacht: Direkte durch die riesige Menge fossiler Energie, die verwendet wird, um das Gas zu komprimieren und unter die Erde zu pumpen; indirekte durch das so geförderte Öl, das ohne CCS brav im Boden geblieben wäre und nun unvermeidlich zusätzlich irgendwo in Verbrennungsprozessen landet.
- Unter der Erde eingelagerte Klimagase müssten theoretisch über Jahrhunderte auf Lecks überwacht werden, um sicherzustellen, dass sie dort auch bleiben. Wer das wie bewerkstelligen soll, ist unklar; wer privaten Unternehmen zutraut, das zu übernehmen, gegebenenfalls auch noch lang, nachdem mit einer Anlage alle Profite gemacht sind, die man hat machen können, soll das tun; das Umweltbundesamt, das eine Reihe von Vorgaben für das Monitoring solcher Lagerstätten aufgestellt hat, stellt jedenfalls nüchtern fest: “Bisher ist dem Umweltbundesamt nicht bekannt, dass die Einhaltung dieser Monitoringvorgaben durch Studien, Forschungen oder in der Praxis belegt worden wäre.”
Aufs richtige Pferd setzen
Aber vielleicht macht die Technologie da noch große Sprünge! Vielleicht wird CCS irgendwann so günstig, oder der CO₂-Preis so hoch, dass es sich trotz der oben erwähnten Komplikationen und Risiken richtig lohnt!
Heute ist das zwar definitiv nicht der Fall, und wie viel Zeit bis dahin vergehen wird, wissen wir nicht so ganz genau. Aber vielleicht ist auch ENDLICH MAL ein bisschen Optimismus fällig? Immer diese Schwarzmalerei! Warum langweilige, bewährte Technologien verwenden, die wir schon haben, anstatt auf aufregende Innovationen zu spekulieren? Wir haben so viele Möglichkeiten, tolle Sachen zu erfinden, mit denen wir das Klima in den Griff bekommen können: CCS! Fusionsreaktoren! Warpkerne! Teleporter! Marskolonien! Künstliche Gehirne! Zeitmaschinen!
Weil es Quatsch ist, deshalb. Weil wir den allergrößten Teil der Lösung schon haben. Weil es allzu leicht zum Vorwand wird, eine fossile Industrie noch ein bisschen länger für Profite zu melken, die eigentlich längst auf dem Weg zur Tür ist. Wie ich, der die Schokolade klaut und sich sagt, dass man das ja morgen oder halt wann anders locker beichten und dann mit ein zwei Ave Marias gegensteuern kann. In der Hinsicht ticken mein zehnjähriges Ich und Unternehmen der fossilen Wirtschaft ganz ähnlich, wir brauchen beide solide Anreize, um die Leerstelle zu füllen, wo bei anderen der moralische Kompass sitzt.
Aber eigentlich sollte inzwischen auch in den letzten Hirnzellen der letzten Köpfe des letzten CEOs, der letzten Politikerin angekommen sein, dass ausgerechnet Zeit eine der wenigen Ressourcen ist, die wir nicht haben.
Also eine total schlechte Idee?
Marc Z. Jacobson, ein überaus renommierter Klimaforscher, ist der Meinung, dass CCS Schnickschnack ist – wir müssen lediglich alles, was wir haben, in den Ausbau der Erneuerbaren stecken, um hundertprozentige Klimaneutralität zu erreichen, alles andere sei teure Zeitverschwendung und/oder ein Feigenblatt für rückständige Industrien.
Damit gilt er auch unter seinen Kolleginnen und Kollegen als Radikaler. Denn dass wir zum Ausgleich tatsächlich unvermeidbarer Emissionen vor allem in bestimmten industriellen Prozessen, bei der Zementherstellung und in der Landwirtschaft zum Beispiel, nicht ganz ohne irgendeine Form von CO₂-Entzug aus der Atmosphäre auskommen werden, sei es direkt an der Quelle, wo die Emissionen entstehen, oder in der freien Wildbahn aus der Luft, scheint in der Wissenschaft Konsens zu sein.
Wirft man aber einen genaueren Blick auf diese beiden Sichtweisen, geht es dabei eher um Nuancen denn um vollständig unterschiedliche Ansätze. Einig ist man sich nämlich über alle Lager hinweg, dass der Weg in die Klimaneutralität im Rahmen des Vorsorgeprinzips zuallererst über Vermeidung von Emissionen erfolgen muss, also durch den Ersatz klimaschädlicher durch klimaneutrale Produkte und Technologien. Damit kommt man schon sehr weit.
Wie weit genau, darüber wird gestritten, und diese verbleibenden Meter auf dem Weg zur Netto-Null – sind es 15 Prozent? Sind es keine? – das ist die Arena, in der die Debatte zwischen Jacobson und weiten Teilen der wissenschaftlichen Gemeinschaft stattfindet.
Erst an diesem Punkt kommen die natürlichen (z.B. Bäume) und dann die technischen (z.B. CCS) CO₂-Senken ins Spiel: Dort, wo gar nichts anderes sinnvoll, technologisch möglich, effizient, bezahlbar ist; dort also, wo sein Einsatz tatsächlich zu einer Netto-Verminderung des CO₂-Gehalts in der Atmosphäre führt, anstatt dass man nur mit der einen Hand mühsam rauskratzt, was man mit der anderen fröhlich weiteremittiert. Zusätzlichkeit heißt das Zauberwort.
Und bittesehr in genau dieser Reihenfolge. Es mag zwar tragischerweise an nicht-kaputten Systemen für die Bemessung und Zertifizierung tatsächlich eingesparter Emissionen in Klimaschutzprojekten fehlen, aber das Einspeichern von CO₂ in Biomasse birgt ein gigantisches Potential.
Wälder und Wiesen sind super, aber bei Weitem nicht das Einzige, das wir haben: Mit jedem Hektar wiedervernässtem Moor (da gäbe es einiges zu tun) binden wir so viel CO₂ wie mit sechs Hektar Wald, und Küstenökosysteme wie Seegraswiesen, Mangrovenwälder und Salzmarschen speichern je nach Standort pro Fläche sogar das Fünf- bis Dreißigfache.
Also: Wir kommen allem Anschein nach nicht ohne CCS aus. Deswegen ist es vermutlich durchaus sinnvoll, die zugehörigen Technologien im Auge zu behalten und weiterzuentwickeln.
Aber der Einsatz von CCS ist ganz massiv eine Frage der Priorisierung. Als Heilserwartung, zu deren Gunsten wir auf die aggressive Förderung bereits erprobter und nachweislich wirkungsvoller Technologien verzichten könnten, taugt es nicht; als lebensverlängernden Ablasshandel für die fossile Industrie brauchen wir es umso weniger.
Ein Licht am Ende des Ölfelds
Vielleicht, und hier sei wirklich einmal ein wenig Optimismus ins Spiel gebracht, ist dieser letzte Punkt aber auch ein bisschen eine Phantomdebatte. Vielleicht haben viele entscheidende Köpfe ja doch schon begriffen, dass die Transformation in die Fossilfreiheit längst kein allein grünes Thema mehr ist. Vielleicht sind wir inzwischen ja doch an einem Wendepunkt angelangt. Denn, Bayern hin oder her, weltweit ist der Zubau an Gas- und Kohlekraftwerken im Vergleich zu den Erneuerbaren zuletzt deutlich auf dem Weg in die Bedeutungslosigkeit, und selbst eine scheinbar so harte Nuss wie Texas (Texas!) ist im Begriff, Deutschland zu überholen in Sachen Ökostrom-Anteil. Und das geschieht nicht, weil plötzlich auch die konservative Mehrheit endlich ihr grünes Herz entdeckt hat:
Windräder sind dort inzwischen in vielen Fällen profitabler als jede andere Landnutzung.
Nico Czaja für DEEPWAVE
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¹ Carbon Capture and Storage
² Maßnahme zur Bekämpfung des Klimawandels