Politik

Um die systematische Zerstörung der Ozeane zu verhindern, müssen wir uns gemeinsam dafür entscheiden.
Jeder für sich und alle zusammen als Teil von Politik und Wirtschaft.

NABU begrüßt Bundestagsentscheid für ein Sofortprogramm Munition im Meer

Ein Deichaufgang mit hellem Sand und Strandhafer links und rechts. Zwei grüne Mülltonnen stehen an der Seite. Im Hintergrund ist das Meer und bewölkter Himmel zu sehen

© Paul Kapischka / Unsplash

Pressemitteilung, 22.11.2022, Naturschutzbund Deutschland e.V.

Krüger: Endlich grünes Licht für Meere ohne Weltkriegsaltlasten / Bergung muss zügig beginnen

Berlin – 1,6 Millionen Tonnen giftige Munitionsaltlasten aus den beiden Weltkriegen liegen in der deutschen Nord- und Ostsee. Diese können nun endlich geräumt werden, denn heute hat der Bundestag den Weg frei gemacht für ein 100-Millionen-Euro-Sofortprogramm Munition im Meer. „Das Sofortprogramm ist ein schöner Erfolg für die Meere, an dem der NABU seit 2006 mitgearbeitet hat. Endlich übernimmt der Bund Verantwortung, um die giftigen Hinterlassenschaften der Weltkriege naturverträglich zu entsorgen. Damit das Sofortprogramm noch in dieser Legislatur ein Erfolg wird, ist jetzt das Bundesumweltministerium am Zug. Es muss alle notwendigen Komponenten für Bergung und Entsorgung zügig ausschreiben“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger und mahnt zugleich: „Der heutige Erfolg ist nur ein erster Schritt. Die Munitionsbergung ist eine Generationenaufgabe. Bund und Länder müssen dafür eine gemeinsame, langfristige Finanzierung auf die Beine stellen und damit heute schon beginnen.“

Eine naturverträgliche Munitionsräumung im Meer in dieser Größenordnung gibt es bislang noch nirgendwo auf der Welt. Bislang werden Munitionsaltlasten, die etwa beim Bau von Windparks oder Pipelines gefunden werden, viel zu oft gesprengt. Das ist eine Gefahr vor allem für Meeressäuger. Zudem werden die giftigen Inhaltsstoffe bei der Explosion in großem Umkreis verteilt und gelangen so in die marine Nahrungskette – und über Speisefische bis auf unseren Teller. „Es ist ein Meilenstein, dass Deutschland bei der naturverträglichen Bergung und Entsorgung jetzt Vorreiter wird. Wir hoffen, dass das Beispiel Schule macht und naturverträgliche Bergung international der neue Standard wird“, so NABU-Meeresschutzexpertin Anne Böhnke-Henrichs. „Dafür müssen verschiedene technische Komponenten zusammenspielen: von der gefahrlosen, unbemannten Bergung, über spezielle Schneidtechnik zum Zerlegen der Munitionskörper bis zur Entsorgung in mobilen Brennkammern auf einer schwimmenden Plattform. Die Technik für die Einzelkomponenten gibt es schon, aber mit dem Sofortprogramm kommt sie erstmals eng verzahnt und in großem Maßstab zum Einsatz.“

Hintergrund
Bereits 2006 forderte der NABU Schleswig-Holstein eine Strategie zur naturverträglichen Munitionsbergung aus dem Meer. Die Politik zögerte und verschleppte. Mit den für mindestens zehn Schweinswale tödlichen Minensprengungen im Fehmarnbelt im August 2019 war das Thema plötzlich auf der bundespolitischen Agenda. Bei einem parlamentarischen Frühstück im März 2020 zeichnete sich fraktionsübergreifend Einigkeit bei dem Thema ab, im Frühjahr 2021 forderten zwei ähnliche Bundestagsanträge von Bündnis 90, Grünen/FDP und SPD/Union die systematische Räumung und Entsorgung von Munitionsaltlasten im Meer. Im Bundestagswahlkampf hatte der NABU ein Sofortprogramm Munition im Meer als Kernforderung oben auf die Agenda gesetzt und Vertretern aller demokratischen Parteien die Zusage abgenommen, ein 100-Millionen-Euro-Programm zur naturverträglichen Munitionsbergung und Entsorgung auf den Weg zu bringen.

Diese Pressemittelung findet ihr beim NABU.

Bereits im März 2021 wurde eine geplante Sprengung von Munition im Fehmarnbelt abgesagt. Erfahrt mehr darüber auf unserem Politikblog.

Ohne die Arbeit der vielen NGOs, voran des NABU, wäre dieser große Schritt für den Schutz unserer Meere und ihrer Bewohner nicht möglich gewesen.

COP27: Fonds für Klimaschäden gibt Hoffnung – 1,5-Grad-Limit gefährdet

Ein orangenes Verkehrsschild mit einem Ampelzeichen steht zu einem Viertel komplett Unterwasser

© Kelly Sikkema / Unsplash

Pressemitteilung, 20.11.22, BUND

Dresden/Sharm el Sheik. Als äußerst ernüchternd bewertet Antje von Broock, Geschäftsführerin des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), das Ergebnis der 27. Weltklimakonferenz. „Wie eine Schneelawine nimmt die Klimakrise dramatisch an Fahrt auf. Die Weltgemeinschaft hat in Ägypten viel geredet, aber nur halbherzig agiert. So wird das 1,5-Grad-Limit schnell überschritten. Viele Teile der Erde werden unbewohnbar.“

Gleichzeitig liegt mit dieser COP nun zum ersten Mal nach 30 Jahren ein Ergebnis zu einem Fonds für die Finanzierung des Ausgleichs bleibender Schäden und Verluste durch die Klimakrise vor. Das ist ein Durchbruch. Hitzige Debatten dauerten bis in die Morgenstunden an. Dieser Fonds muss jetzt aber gefüllt werden. Und auch die Klimafinanzierung ist noch nicht zufriedenstellend und langfristig gesichert. „Nur, weil die Länder des globalen Südens mit der Unterstützung der Zivilgesellschaft bis zum Schluss am Thema Klimaschäden festgehalten haben, konnte ein Teilerfolg errungen werden“, so von Broock.

Die großen Industriestaaten haben auf der COP weiter versucht, ihre historische Verantwortung für die Klimakrise abzuwälzen und Gerechtigkeitsaspekte der UN-Konvention zu verleugnen. „Es ist äußerst beunruhigend, dass es kein eindeutiges Bekenntnis zu einem gerechten 1,5-Grad-Pfad und zu dem Ende aller Fossilen gibt. Die EU stellt sich als Klimaretter dar, während auch Deutschland munter weiter in fossile Infrastrukturen weltweit investiert und sich nicht auf einem 1,5-Grad-Pfad befindet“, sagt von Broock.

Die Ergebnisse der Weltklimakonferenz beinhalten nach hitziger Debatte kein Ende der fossilen Brennstoffe. Für das Einhalten des 1,5-Grad-Ziels braucht es jedoch ein sofortiges Bekenntnis zum Ausstieg aus allen fossilen Brennstoffen – Kohle, Öl und Gas. Der deutsche Import von Kohle aus Kolumbien muss aufhören. Unser Hunger nach Fossilen zerstört dort einen Biodiversitäts-Hotspot. „Die verstärkte Nachfrage Deutschlands nach kolumbianischer Kohle führt zu massiven Naturzerstörungen. In der Zwischenzeit leiden die Gemeinden in Kolumbien auch unter den schädlichen Auswirkungen des Kohleabbaus. Wir rufen die deutsche Gesellschaft auf, von ihrer Regierung echte Verpflichtungen zur Bewältigung der Krise und zur Verwirklichung der Klimagerechtigkeit einzufordern“, sagt Tatiana Roa von CENSAT, Friends of the Earth Kolumbien.

Mit großer Besorgnis sehen der BUND und die BUNDjugend die Menschenrechtslage in Ägypten. „Auf dieser Klimakonferenz ist vieles nicht so gelaufen, wie wir es uns gewünscht hätten“, erklärt Karola Knuth, vom Bundesvorstand der BUNDjugend. Mit Blick auf die Menschenrechtslage vor Ort ergänzt die Jugendvertreterin: „Für die veranstaltende Regierung des autokratischen Staates Ägypten ist aber auch nicht alles gelaufen wie geplant. Und das liegt an den vielen Aktivisti, die das Thema der Menschenrechtsverletzungen in Ägypten jeden einzelnen Tag auf der Konferenz angesprochen haben. Es kann keine Klimagerechtigkeit geben ohne Menschenrechte! Es kann keine ökologische Gerechtigkeit ohne soziale Gerechtigkeit geben. Der Kampf um nichts weniger als die Zukunft der Menschheit ist ein Menschenrecht.“

Weitere Informationen:

  • Die UN-Klimakonferenz COP27 in Ägypten
  • Der BUND ist Teil von Friends of the Earth International. Auf BUND.net finden Sie ein Interview mit mit Ubrei-Joe Maimoni Mariere, Mitglied der BUND-Partnerorganisation Friends of the Earth Africa und Koordinator des „Climate Justice and Energy Programme“ . Er hat die „African People’s Counter COP“ mitorganisiert, um die Perspektive der afrikanischen Zivilgesellschaft sichtbar zu machen und ist Teil der „Don’t Gas Africa“ Kampagne, die sich gegen einen Ausbau der Gasförderung auf dem afrikanischen Kontinent ausspricht. Das Interview in Deutsch und Englisch ist online zu finden.
  • Der BUND unterstützt eine Petition von International Service for Human Rights (ISHR) zur sofortigen Freilassung von Alaa Adb El Fattah – #FreeAlaa #FreeThemAll

Diese Pressemitteilung findet ihr beim BUND.

Nicht nur international, auch auf EU-Ebene werden viele fragwürdige Entscheidungen getroffen. Auf unserem Politikblog könnt ihr mehr darüber erfahren, wie die EU-Kommission plant, bestehendes EU-Naturschutzrecht für den Ausbau Erneuerbarer Energien und deren Infrastruktur durch eine Notverordnung weitgehend auszuhebeln.

NABU: Umweltstandards nicht per EU-Notverordnung aushebeln

Industrie und mehrere Windräder stehen im Hintergrund im Meer. Darüber ist es stark bewölkt, die Stimmung ist düster

© Gritte / Unsplash

Pressemitteilung, 08.11.2022, Naturschutzbund Deutschland e.V.

Krüger: Genehmigungserleichterungen in naturschutzrechtlich relevanten Bereichen ohne Parlamentsbeteiligung sind demokratisch sehr bedenklich

Brüssel – Die EU-Kommission plant, bestehendes EU-Naturschutzrecht für den Ausbau Erneuerbarer Energien und der Energieinfrastruktur durch eine Notverordnung (Art. 122 AEUV) weitgehend auszuhebeln. Das Vorhaben geht zurück auf das Betreiben der Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, gerade auch der deutschen Ampelregierung.  NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger hat sich daher heute an die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, gewandt.

„Selbstverständlich braucht es eine Beschleunigung beim Ausbau von Wind- und Sonnenenergie. Diese lässt sich aber nicht dadurch erreichen, dass auf EU-Ebene ein pauschaler Vorrang von Erneuerbaren gegenüber jedwedem anderen Belang, etwa der Natur, festgestellt wird. Auch ein generelles Ausblenden von Verstößen gegen das EU-Artenschutzrecht führt nicht zur Beschleunigung, sondern nur zu Protesten vor Ort. Dass Ursula von der Leyen auf Betreiben auch von Olaf Scholz und Robert Habeck dabei sogar das Europäische Parlament entmachten will, ist skandalös.“

Mit seinem Dachverband BirdLife Europe hat der NABU im derzeit ebenfalls laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Erneuerbaren-Energien-Richtline (RED) aufgezeigt, wie Beschleunigung erreicht werden kann. Schlüssel zum Erfolg ist eine vernünftige und rechtssichere Raumplanung, die auch Rücksicht auf die natürlichen Lebensgrundlagen und die Biodiversität nimmt. Wenn das EU-Naturschutzrecht für bestimmte Gebiete eingeschränkt werden soll, sind zugleich Kriterien für Hilfsprogramme für die betroffenen Arten festzulegen.

Raphael Weyland, EU-Umweltrechtsexperte des NABU, ergänzt: „Grundsätzlich abzulehnen sind Scheinlösungen wie der Verzicht auf die in der täglichen Praxis bewährte Umweltverträglichkeitsprüfung und Einschränkungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung. Sonst droht in allen EU-Mitgliedstaaten ein Freifahrtschein für schlecht geplante Bauprojekte, die der Energiewende nicht dienen, die Naturkrise aber weiter befeuern.“

Hintergrund:

Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.

Windräder sowie Zugvögel brauchen optimale Windbedingungen, um Energie zu erzeugen beziehungsweise energiesparend zu fliegen. Warum das zu Raumkonflikten führt, könnt ihr auf unserem Politikblog nachlesen.

NABU: Die Wasserstoff-Farblehre

Vor einer Wasserstoff - Tankstelle steht ein blaues Banner mit der Aufschrift "Hydrogen Refueling Station"

© Syced / Wikimedia Commons (CC0 1.0)

Pressemitteilung, 07.11.22, NABU

Nur grüner Wasserstoff bietet echtes Zukunftspotenzial

Berlin – Wasserstoff wird häufig als der Energieträger der Zukunft bezeichnet. Die Herstellung von Wasserstoff verbraucht viel Energie, deshalb wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien zur Grundvoraussetzung einer klimafreundlichen Produktion des Energieträgers. Wasserstoff ist also nicht gleich Wasserstoff. Abhängig vom Herstellungsprozess werden verschiedene Wasserstoffarten unterschieden. Welche Ressourcen welche Prozesse angewendet werden, zeigt folgender Überblick:

  • Grauer Wasserstoff wird aus fossilen, also kohlenstoffhaltigen, Brennstoffen und Wasser in mehreren Prozessschritten (Endgasreformierung) gewonnen. Dabei entsteht als Abfallprodukt CO₂, das direkt in die Atmosphäre abgegeben wird.
  • Blauer Wasserstoff wird aus fossilen, also kohlenstoffhaltigen, Brennstoffen und Wasser in mehreren Prozessschritten (Endgasreformierung) gewonnen, wobei das produzierte CO₂ abgeschieden wird (mittels Carbon-Capture-Technologien).
  • Türkiser Wasserstoff wird aus Erdgas mittels thermischer Verfahren gewonnen. Dabei wird das Erdgas in Wasserstoff und festen Kohlenstoff gespalten.
  • Gelber Wasserstoff wird aus Wasser mittels Elektrolyse gewonnen. Der dafür benötigte Strom besteht aus einer Mischung aus konventionellen und erneuerbaren Energiequellen.
  • Grüner Wasserstoff wird aus Wasser mittels Elektrolyse gewonnen. Der dafür benötigte Strom stammt aus erneuerbaren Energiequellen.

Eine Studie der Forschungsstelle FFE im Auftrag des NABU hat die Bedingungen für eine ökologische und sozial verträgliche Entwicklung von Wasserstofftechnologien untersucht.

Wirklich nachhaltig ist nur der sogenannte grüne Wasserstoff, der mit erneuerbaren Energien gewonnen wird. Doch steht dieser derzeit weder im In- noch im Ausland unbegrenzt zur Verfügung. Einen temporären Einsatz von blauem Wasserstoff zur Überbrückung hält der NABU nur unter bestimmten Bedingungen für einen gangbaren Weg. Der Übergang muss in einem transdisziplinären Prozess unter Beteiligung von Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und organisierter Zivilgesellschaft gestaltet und begleitet werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.

Neben grünem Wasserstoff wird auch grüner Ammoniak und Methanol als emissionsfreier Treibstoff für die Schifffahrt diskutiert. Mehr dazu findet ihr in unserem Klimablog.

Plastikverschmutzung hat künftig ihren Preis

Kreislaufwirtschaft: Eine schwarze Mülltonne am Straßenrand quillt über

© Kenny Eliason / Unsplash

Pressemitteilung, 02.11.2022, BMUV

Bundeskabinett beschließt Gesetz zum Aufbau eines Einwegkunststofffonds

Die Bundesregierung hat heute beschlossen, dass Hersteller von Produkten aus Einwegplastik sich künftig an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen müssen. Laut Gesetz zahlen die Hersteller eine jährliche Abgabe in einen zentralen Fonds ein, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Die Höhe der Abgabe bemisst sich an der Art und Menge jener Produkte, die sie zuvor auf den Markt gebracht haben. Aus dem Fonds können Kommunen Gelder erhalten, die ihre Kosten für Abfallbewirtschaftung und Sensibilisierungsmaßnahmen decken. Zu den betroffenen Produkten aus Einwegkunststoff zählen beispielsweise Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern, Getränkebehälter und -becher und To-Go-Lebensmittelbehälter.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Zigarettenkippen, Flaschen, To-Go-Becher und Einmal-Essensbehälter landen leider viel zu oft an Straßenrändern, in unseren Parks und Wäldern und sind Ausdruck der Verschmutzungskrise. Die Kosten für Reinigung und Entsorgung des achtlos weggeworfenen Wegwerfplastiks trägt bislang die Allgemeinheit, das soll sich ändern. Wer sein Geschäft darauf stützt, Wegwerfprodukte aus Plastik auf den Markt zu bringen, soll sich an den Sammlungs- und Reinigungskosten der Kommunen beteiligen. Denn diese Rohstoffverschwendung trägt erheblich dazu bei, die weltweite Verschmutzungskrise anzutreiben. Mit dem neuen Gesetz steuern wir der Ressourcenverschwendung und Umweltverschmutzung entgegen und entlasten zugleich Städten und Gemeinden. Nicht Wegwerfplastik, sondern Mehrweg soll der neue Standard werden. Dieses Umdenken treibe ich auch mit Deutschlands internationalen Partnern engagiert voran. Seit März dieses Jahres verhandeln wir engagiert über das erste globale Abkommen gegen unnötiges, schädliches Plastik und Plastikmüll.“

Die Abgabe für in Verkehr gebrachte Produkte aus Einwegkunststoff haben die Hersteller erstmals im Frühjahr 2025 zu leisten und zwar auf der Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Die konkrete Höhe der Abgabesätze für die Hersteller sowie das Auszahlungssystem an die Kommunen und sonstigen Anspruchsberechtigten werden durch eine Rechtsverordnung festgelegt. Die dazu erforderliche Datenbasis wird derzeit durch ein Forschungsvorhaben im Auftrag des Umweltbundesamtes ermittelt. Der Abschlussbericht zu dem Forschungsvorhaben wird noch vor den parlamentarischen Beratungen vorgelegt. Die Kommunen erhalten dann im Herbst 2025 aus dem Einwegkunststofffonds Geld für die in 2024 erbrachten abfallwirtschaftlichen Leistungen. Nach den ersten Ergebnissen des Forschungsvorhabens werden die Einnahmen des Fonds auf bis zu 450 Millionen Euro jährlich geschätzt. Das Einwegkunststofffondsgesetz muss vom Bundestag verabschiedet werden und passiert anschließend den Bundesrat. Die zugehörige Rechtsverordnung, die unter anderem die Abgabesätze festlegen wird, wird derzeit im BMUV vorbereitet. Das Gesetz dient der Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht.

Derzeit laufen die Verhandlungen für ein rechtlich verbindliches UN-Abkommen zur Beendigung der Plastikvermüllung von Umwelt und Meeren. Ein zwischenstaatliches Verhandlungskomitee erarbeitet bis 2024 den Entwurf für das globale Plastikabkommen. Die Vorverhandlungen am Sitz des UN-Umweltprogramms (UNEP) in Nairobi haben im März 2022 mit dem Resolutionsentwurf „End Plastic Pollution – Towards a Legally Binding Agreement“ wichtige Eckpunkte zum Geltungsbereich und zum Ambitionsniveau des neuen Abkommens aufgestellt. Der Resolutionsentwurf sieht vor, dass die geplante Konvention den gesamten Lebenszyklus von Plastikprodukten in den Blick nimmt und somit auf umfassende Weise das Problem der Plastikverschmutzung, inklusive Mikroplastik, in der Umwelt und den Meeren behandelt. In diesem Kontext betont der Resolutionsvorschlag auch die Bedeutung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sowie der Steigerung der Ressourceneffizienz zur Verbesserung der Zirkularität im Kunststoffsektor. Dieser umfassende Ansatz war ein zentrales Anliegen der Bundesregierung, die sich in den letzten Jahren gemeinsam mit einer breiten Allianz afrikanischer lateinamerikanischer, asiatischer und europäischer Staaten für die Erarbeitung eines entsprechenden Abkommens eingesetzt hat.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim BMUV.

Mehr zum Thema Plastikverschmutzung und Kreislaufwirtschaft findet ihr bei unserer BLUE STRAW Kampagne. Schaut auch gerne bei unserem NoStraw Shop vorbei, um aktiv gegen die Plasikflut zu kämpfen.

Kein Schutz für das Südpolarmeer

Eine dunkelgraue Schwanzflosse eines Wals guckt aus dem Wasser heraus. Im Hintergrund ragen schneebedeckte Felsen aus dem Wasser

© Derek Oyen / Unsplash

Pressemitteilung, 04.11.2022, WWF

Weiterhin keine neuen Meeresschutzgebiete im antarktischen Südpolarmeer

Die einzigartigen Meeresökosysteme rund um die Antarktis bleiben weiter ohne zusätzlichen Schutz: Auf der Jahreskonferenz der Kommission zum Schutz der lebenden Meeresschätze in der Antarktis (CCAMLR) ist neben zwei weiteren Schutzgebietsvorschlägen auch die Ausweisung eines riesigen Meeresschutzgebietes im Weddellmeer erneut am Widerstand von China und Russland gescheitert. Seit bereits sechs Jahren wird der von Deutschland erarbeitete Vorschlag zum Schutz des Weddellmeers diskutiert. Auch über eine strengere Regulierung der Krillfischerei wurde keine Einigkeit erzielt.

„Die diesjährigen Verhandlungen haben unter schwierigen Voraussetzungen stattgefunden, doch der Schutz des Südpolarmeers ist ein unerbittlicher Wettlauf gegen die Zeit. Es ist tragisch, wie die Mitgliedsstaaten in ihren Meeresschutzbemühungen seit Jahren von Russland und China ausgebremst werden, die beide in der Region Fischfang betreiben. Damit geraten die Grundlagen des Lebens unter die Räder geopolitischer Spannungen“, sagt Tim Packeiser, Meeresschutzexperte des WWF Deutschland. Im Zuge der Klimakrise erwärmt sich das Südpolarmeer noch schneller als andere Meeresregionen, die fein austarierten Ökosysteme geraten massiv unter Druck. „Meeresschutzgebiete wirken wie Puffer gegen die Klimakrise. Sie stärken die Widerstandsfähigkeit der marinen Ökosysteme und bieten kälteabhängigen Arten einen ungestörten Zufluchtsort. Die Schutzzonen werden mit jedem Jahr dringlicher, um die einzigartige Biodiversität in den letzten noch fast unberührten Meeresregionen unseres Planeten zu erhalten“, so Packeiser weiter.

Insbesondere das Weddellmeer, in dem große Teile ständig von Eis bedeckt sind, blieb bisher von intensiver Fischerei verschont. Doch die Klimakrise wird den hochgerüsteten Fangschiffen auf der Jagd nach Krill und Antarktischem Seehecht bald Zufahrt verschaffen. „Die immer intensivere Fischerei auf Krillschwärme gefährdet das Fundament des Nahrungsnetzes im Südpolarmeer und muss strikter reguliert werden. Fehlt es an Krill, finden auch Wale, Robben und Pinguine zu wenig Nahrung. Lebendig ist Krill deutlich mehr wert als in Futterpellets der Lachszuchten“, betont Tim Packeiser. Im Vergleich zu den Kohlenstoffspeicherleistungen, die die Krillpopulationen erbringen, beträgt der Wert der Krillfischerei nur ein Sechzigstel, wie ein aktueller WWF-Report belegt. „Wir hatten gehofft, dass die Krillfischerei weiter eingeschränkt wird, doch auch das ist nicht gelungen.“

Positiv wertet der WWF, dass die CCAMLR-Mitgliedstaaten die Folgen des Klimawandels in ihren Beschlüssen künftig stärker berücksichtigen wollen. Ein Lichtblick ist auch, dass sie sich auf eine Sondersitzung im April 2023 geeinigt haben, in der noch einmal über die vorliegenden Schutzgebietsvorschläge beraten werden soll. “Im Rahmen dieser Sondersitzung muss endlich ein Durchbruch gelingen, der den notwendigen Schutz dieser einzigartigen Meeresregionen sicherstellt.”

Hintergrund

Report zur Bedeutung von Krill für das Ökosystem und seine Funktion als Kohlenstoffspeicher  WWF-Report „Antarctic Krill – Powerhouse of the Southern Ocean

Diese Pressemitteilung findet ihr beim WWF.

Das einzigartige Ökosystem des Südpolarmeers bietet die Lebensgrundlage für zahlreiche Tierarten. Warum sich Finnwale dort so gerne aufhalten, und was es mit 60 Millionen Nestern von antarktischen Eisfischen auf sich hat, könnt ihr in unserem Forschungsblog nachlesen.

Schutz der Meere: Deutschland unterstützt bis auf Weiteres keinen Tiefseebergbau

Viele schwarze Manganknollen liegen auf dem Meeresboden, zwei Quallen schwimmen über sie hinweg

© ROV KIEL 6000, GEOMAR / Wikimedia Commons (CC BY 4.0)

Pressemitteilung, 01.11.22, BMUV

In Jamaika laufen derzeit Verhandlungen im Rahmen des Rates der Internationalen Meeresbodenbehörde. Dort hat die Bundesregierung erstmals eine „precautionary pause“, eine vorsorgliche Pause beim Tiefseebergbau gefordert. Dabei erklärte die Bundesregierung, dass sie bis auf Weiteres keine Anträge auf kommerziellen Abbau von Rohstoffen in der Tiefsee unterstützt. Das vorhandene Wissen und der Stand der Forschung reichen nicht aus, um ernsthafte Umweltschäden durch Tiefseebergbau auszuschließen. Zudem wirbt Deutschland im Kreis der Mitgliedstaaten dafür, ebenfalls keine Anträge zu unterstützen. Eine formale Unterstützung von Abbauanträgen durch einen Mitgliedstaat des UN-Seerechtsübereinkommens ist zwingende Voraussetzung dafür, dass ein Unternehmen eine Genehmigung der Internationale Meeresbodenbehörde erhält.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Tiefseebergbau würde die Meere weiter belasten und Ökosysteme unwiederbringlich zerstören. Deshalb werben wir als ersten Schritt für ein Innehalten und keine vorschnellen Entscheidungen auf Kosten der Meeresumwelt. Gemeinsam mit unseren internationalen Partnern haben wir jetzt die Chance, eine weitere drohende Umweltkrise abzuwenden und dem Erhalt der Natur und ihrer Erforschung Vorrang zu geben. Nur ein intakter Ozean hilft uns im Kampf gegen Biodiversitäts- und Klimakrise.“

Parlamentarische Staatssekretärin Franziska Brantner: „Deutschland will die weitere Erforschung der Tiefsee. Aber wir wollen den Vorsorgeansatz im Tiefseebergbau stärken. Deshalb sollten bis auf Weiteres keine Anträge auf kommerziellen Abbau von Rohstoffen in der Tiefsee unterstützt werden.“

Mit der Erklärung, bis auf Weiteres auf die Unterstützung von Tiefseebergbau zu verzichten, kann jeder Staat zur Einhaltung einer „precautionary pause“ beitragen, bis die Tiefseeökosysteme und möglichen Risiken des Tiefseebergbaus ausreichend erforscht sind und strenge Abbauregularien vorliegen, die ernsthafte Umweltschäden ausschließen. Mit dem Verzicht auf die Unterstützung von Abbauanträgen („Sponsoring“), der vorbehaltlich der Prüfung einer Notwendigkeit rechtlicher Anpassungen erklärt wird, zeigt die Bundesregierung einen Weg zur Umsetzung der „precautionary pause“ im Rahmen des geltenden UN-Seerechtsübereinkommens auf und wirbt dafür im Kontakt mit anderen Staaten.

Die Entscheidung der Bundesregierung, für eine „precautionary pause“ im Tiefseebergbau zu werben, erfolgt als Reaktion auf den im vergangenen Jahr angekündigten Abbauantrag des Pazifikstaats Nauru. Damit wurde die sogenannte „Zweijahresklausel“ des Seerechtsübereinkommens ausgelöst, nach der innerhalb von zwei Jahren die Abbauregularien entwickelt werden müssen. Die Frist hierfür endet im Juli 2023.

In der Erklärung der Bundesregierung auf der 27. Sitzung des Rates der Internationalen Meeresbodenbehörde heißt es im Wortlaut: „Subject to national legal review, Germany will therefore not sponsor any plans of work for exploitation until the deep-sea ecosystems and the impacts of deep-sea mining have been sufficiently researched and until there are exploitation regulations with strict environmental standards in place, ensuring that the marine environment is not seriously harmed. Germany insists on the strict application of the precautionary approach and sees the need for a precautionary pause in deep-sea mining, facilitating further marine scientific research.“

Deutschland wird sich auch in Zukunft aktiv in die Arbeit der Internationalen Meeresbodenbehörde, insbesondere die Entwicklung effektiver Abbauregularien mit strengen Umweltstandards einbringen, um sicherzustellen, dass die Meeresumwelt auch bei einem möglichen Beginn von Genehmigungsverfahren nicht ernsthaft geschädigt wird. Gleichzeitig muss die Meeresforschung intensiviert werden, um mehr Wissen über die Tiefsee sowie die möglichen Auswirkungen von Tiefseebergbau zu erlangen.

Die Tiefsee gehört zu den am wenigsten erforschten Gebieten unseres Planeten.

Deutschland unterstützt bereits seit längerem die Erforschung von Tiefseeressourcen und hält über die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe zwei sogenannte Explorationsverträge mit der Internationalen Meeresbodenbehörde im Pazifik und im Indischen Ozean.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim BMUV.

Schon 2018 haben viele NGOs zum Umdenken in Bezug auf den Tiefseebergbau aufgerufen. Weitere spannende Infos und Fakten findet ihr auf unserem Tiefseeblog, sowie auf unserer Tiefsee-Seite.

Überfischter Ostsee-Hering in zertifiziertem Tierfutter

Ganz viel toter Hering liegt übereinander

© NOAA FishWatch / Wikimedia Commons

Pressemitteilung, 06.10.2022, WWF

WWF: MSC muss sich an eigene Regeln halten / Fischerei auf Hering in zentraler Ostsee ist nicht nachhaltig

Fischmehl und Fischöl aus industrieller Ostsee-Fischerei dürfen weiterhin mit Nachhaltigkeits-Siegel verkauft werden, obwohl sie signifikante Anteile von Hering aus der zentralen Ostsee enthalten. Dessen Bestand ist so überfischt, dass er kurz vor dem Zusammenbruch steht. Ein entsprechendes Beschwerdeverfahren, das der WWF Deutschland beim Marine Stewardship Council (MSC) eröffnet hatte, wurde jetzt mit diesem Ergebnis beendet.

Aus Sicht des WWF ist die Entscheidung nicht nachvollziehbar. „Es kann nicht sein, dass der MSC sich nicht an seine eigenen Regeln hält und sie sich so zurechtbiegt, wie es gerade passt. Die Fischerei auf den Hering in der zentralen Ostsee ist zurzeit nicht nachhaltig, sondern eine ökologische Katastrophe“, erklärt Philipp Kanstinger, Fischereiexperte beim WWF Deutschland.

Aufgrund des kritischen Zustandes der Heringspopulation in der zentralen Ostsee entzog der MSC im Sommer 2021 allen beteiligten Fischereien aus Deutschland, Dänemark, Estland, Schweden und Finnland das Nachhaltigkeitssiegel. Wenige Monate später aber erteilte er eine Ausnahmeregelung für die industriellen Fangschiffe, die vorwiegend Tierfutter produzieren. Gegen diese Ausnahmeregelung eröffnete der WWF im April 2022 ein Beschwerdeverfahren beim MSC. Als Ergebnis erkennt der MSC zwar in der Tat potenzielle Fehler bei der Vergabe der Ausnahmeregelung, dies hätte aber aus Sicht der Organisation keinen Einfluss auf die bereits getroffene Entscheidung, den industriellen Fischereien das Siegel zurückzugeben. Auch eine große Anzahl von handwerklichen Kleinfischern, die für den menschlichen Konsum fangen, ist vom Hering aus der zentralen Ostsee abhängig. Sie aber dürfen das MSC-Siegel weiterhin nicht für den Hering verwenden.

“Es ist unverständlich, dass die Industriefischerei weiter mit dem Siegel arbeiten darf. Hering ist zu selten und zu wertvoll geworden, um ihn als Tierfutter zu verschwenden. Dieses dann auch noch mit einem Nachhaltigkeitssiegel zu dekorieren, ist fahrlässig“, kritisiert Philipp Kanstinger.

Der WWF fordert den MSC auf, sich an die eigenen Regeln zu halten und alle Fischereien auf den Hering in der zentralen Ostsee zu suspendieren. „Solange der Fischereidruck nicht auf ein nachhaltiges Niveau gesenkt wird und der Bestand sich wieder erholt hat, führt das Siegel in die Irre.“ Generell sollte der MSC nicht tolerieren, dass Fischbestände stärker als mit dem maximalen, nachhaltigen Fischereidruck (FMSY) befischt werden.

Darüber hinaus fordert der WWF, dass die EU-Fischereiminister:innen auf ihrer nächsten Sitzung Mitte Oktober verantwortungsvolle und nachhaltige Fangmengen für alle Fischbestände in der Ostsee für das Jahr 2023 festlegen. Die Fangquoten müssen den wissenschaftlichen Empfehlungen entsprechen und einen ökosystemorientierten Ansatz für das Fischereimanagement berücksichtigen. Nur so lässt sich die Überfischung des Ostseeherings und anderer Ostseebestände beenden.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim WWF.

Auch Wale und Seevögel werden durch das MSC Siegel nicht ausreichend geschützt. Mehr darüber erfahrt ihr auf unserem Politikblog.

European Commission takes bold steps to protect vulnerable marine ecosystems

Zwei kommerzielle Fischerboote stehen im Wasser, Berge im Hintergrund

© Gillfoto / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Pressemitteilung, 15.09.2022, Seas At Risk

Today, the European Commission has announced that it will protect 87 vulnerable marine ecosystems from deep-sea bottom fishing near the Atlantic coasts of France, Ireland, Portugal and Spain.

Deep-sea vulnerable marine ecosystems are scientifically recognised as storing a large part of the CO2 produced by human activities. Protecting deep-sea vulnerable ecosystems thus represents a crucial step towards preventing marine ecological breakdown and mitigating climate change.

The protection of vulnerable marine ecosystems was a vital part of the 2016 Deep Sea Fisheries Regulation. In addition to prohibiting bottom-trawling below 800 metres, the Regulation required an end to bottom-fishing in cold water coral reefs, aggregations of deep-sea sponges, sea pens and other deepwater habitats by 2018. These diverse deep-sea ecosystems are highly vulnerable to degradation. The delay in implementing this obligation of the Regulation was partly the result of the lengthy and extensive consultation and evaluation undertaken by the European Commission with scientists, Member States, the fishing industry and non-governmental organisations (NGOs).

“Despite being four years late as a result of a lengthy consultation process with stakeholders, we applaud the European Commission for finally and firmly adopting the preservation of vulnerable deep sea ecosystems. The protection of these ecosystems is a key step towards reversing biodiversity loss in our ocean, while also contributing to mitigating climate change,” said Andrea Ripol, Marine Policy Officer of Seas At Risk. 

BACKGROUND

Life in the deep sea grows at a much slower pace and is very vulnerable to human pressures. Bottom-trawling can crush deep-sea coral in a matter of seconds, which can live for as long as 4,000 years if unharmed. Some deep-sea fish species live for more than a century, and while they can spawn many eggs, it can take several years for juveniles to reach maturity.

Deep-sea ecosystems are so significant for ecology and climate that some scientists have been calling for years for a general ban on fishing activities in the deep sea. This type of fishing is only profitable because of the high level of subsidies it receives. Scientists call for end to deep-sea fishing – The Washington Post

The relevance of the deep sea for climate comes from the fact that some of the organic carbon captured by vegetated coastal ecosystems is exported to the deep sea, where it stays stored for thousands of years. See here for more info.

Diese Pressemitteilung findet ihr bei Seas At Risk.

Neben Tiefseefischerei stellt auch Tiefseebergbau eine große Gefahr für dieses Ökosystem dar. Einen IUCN Bericht über die Zukunft des Tiefseebergbaus, sowie unsere Reflexionen „Tiefseebergbau für Einsteiger:innen“ findet ihr auf unserem Tiefseeblog.

Neuer Meeresbeauftragter der Bundesregierung nimmt seine Arbeit auf

Sebastian Unger, der erste Meeresschutzbeauftragte, steht neben Steffi Lemke vor einer Europa- und Deutschlandflagge

© BMUV / Sascha Hilgers

Pressemitteilung, 14.09.2022, BMUV

Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung Sebastian Unger als Meeresbeauftragten der Bundesregierung im Geschäftsbereich der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz bestellt. Mit der erstmaligen Bestellung eines Meeresbeauftragten unterstreicht die Bundesregierung die wachsende Bedeutung des Meeresschutzes und einer naturverträglichen Nutzung der Meere.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Gesunde Meere sind essentiell für den Klimaschutz und Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzenarten.  Mit dem Meeresbeauftragten schafft die Bundesregierung eine zentrale Position in der deutschen Meerespolitik. Ich gratuliere Sebastian Unger zur Ernennung zum ersten Meeresbeauftragten der Bundesregierung. Er wird Gesicht und Sprachrohr der Bundesregierung für die Meere sein und der interministeriellen Arbeitsgruppe Meere vorsitzen. Hiermit verankern wir eine zukunftsgerechte und kohärente Politik für Meer und Mensch als wichtiges Querschnittsthema der Bundesregierung.“

Mit der Benennung des Meeresbeauftragten und dem damit verbundenen Aufbau einer neuen Unterabteilung Meeresschutz im BMUV werden die Voraussetzungen geschaffen, um die Anliegen des nationalen und internationalen Meeresschutzes besser umzusetzen. Meeresschutz ist ein wichtiger Schwerpunkt der Bundesregierung:  im Koalitionsvertrag ist unter anderem vereinbart, die CO2-Speicherfähigkeit der Meere durch den Wiederaufbau von natürlichen Ökosystemen zu stärken, ein Sofortprogramm zur Bergung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee aufzulegen sowie die Qualität von Meeresschutzgebieten in der deutschen Nord- und Ostsee zu verbessern.

Steffi Lemke: „Wir haben uns verpflichtet, mindestens 30 Prozent der Meere bis 2030 wirksam zu schützen. Vorderste Aufgabe des Meeresbeauftragten wird es nun sein, gemeinsam mit den Ressorts eine ambitionierte und verbindliche Meeresstrategie zu erarbeiten, die den wirksamen Schutz der Meere ermöglicht und über Sektor-Grenzen hinweg kohärente und zielführende Maßnahmen voranbringt“.

Der neue Meeresbeauftragte soll national wie international als meerespolitischer Repräsentant der Bundesregierung agieren. Dies wird insbesondere das Engagement Deutschlands bei internationalen Verhandlungen weiter stärken.

Sebastian Unger: „Ich freue mich auf die enge Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung zum Schutz unserer Meere. Auch die Einbindung und die Zusammenarbeit mit den Umwelt- und Naturschutzverbänden, der exzellenten deutschen Meeresforschung sowie den unterschiedlichen Nutzergruppen will ich intensivieren. Deutschland ist schon heute Vorreiter beim Meeresschutz. Wir wollen unseren Einsatz auch international für ambitionierte und rechtsverbindliche Abkommen zum Schutz der Biologischen Vielfalt auf Hoher See, der internationalen Tiefsee oder im Kampf gegen die Plastikverschmutzung der Ozeane weiter stärken. Der Zustand der Meere weltweit ist kritisch, die Übernutzung und Vermüllung der Meere nimmt immer weiter zu – die Meeresökosysteme müssen besser geschützt werden! Nur gesunde Meere sind widerstandsfähig, können einen substanziellen Beitrag zum Klimaschutz leisten und umwelt- und naturverträglich genutzt werden. Dafür werde ich mich in meiner neuen Rolle als Meeresbeauftragter der Bundesregierung einsetzen.“

Hintergrund

Sebastian Unger ist seit dem 1. September 2022 Unterabteilungsleiter Meeresschutz im BMUV. Er ist ein international anerkannter Experte für Meeres-Governance, Meeresschutz und nachhaltige Meeresnutzung. In seiner vorherigen Tätigkeit als Gruppenleiter am Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS), Potsdam hat er zur Governance der Ozeane geforscht und Regierungen, Europäische Institutionen und internationale Organisationen beraten.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim BMUV.

Im Jahr 2020 hat DEEPWAVE zusammen mit weiteren NGOs Kernforderungen für eine „Meeresoffensive“ erarbeitet. Diese findet sich jetzt im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wieder. Das Forderungspapier „Meeresoffensive 2020“ findet ihr auf unserer Meerespolitik-Seite.

//