Überfischung
Die größte von allen aktuellen Bedrohungen für das Ökosystem Meer ist die Plünderung der Ozeane durch die industrielle Fischerei.
Ohne Fische kein lebendiges Meer und keine Zukunft.
Unsere Meere brauchen Schutzgebiete, die schützen
Pressemitteilung, 07.06.2023, NABU
Krüger: Bundeskanzler muss Meeresschutz zur Chefsache machen / Petition gestartet
Berlin – Drei von vier Menschen in Deutschland wollen, dass Nord- und Ostsee besser geschützt werden. Das ist das Ergebnis einer Civey-Umfrage, die der NABU zum Tag der Meere am 8. Juni in Auftrag gegeben hat. Insgesamt 73,8 Prozent der Befragten stimmten der Aussage zu, dass mindestens die Hälfte der Meeresschutzgebiete vollständig von wirtschaftlichen Nutzungen freigehalten werden muss, damit sich Arten und Lebensräume erholen können. Mit dieser Forderung hat sich der NABU jetzt in einem offenen Brief an Bundeskanzler Scholz gewandt und gleichzeitig eine entsprechende Petition gestartet.
„Obwohl bereits jede dritte Art in Nord- und Ostsee auf der Roten Liste steht, finden weiterhin Rohstoffabbau, lärmender Schiffsverkehr, industrielle Nutzung und Fischerei in Meeresschutzgebieten statt. So geht der Artenschwund im Meer – trotz Schutzgebieten – ungebremst weiter“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. „Das können wir uns angesichts von Klima- und Artenkrise nicht mehr leisten. Die ewigen Blockaden notwendiger Naturschutzmaßnahmen aus den Ministerien für Wirtschaft, Landwirtschaft und Verkehr müssen ein Ende haben. Wir fordern daher von Bundeskanzler Olaf Scholz, den Meeresschutz zur Chefsache zu machen. Wir brauchen endlich Meeresschutzgebiete, die diesen Namen auch verdienen.“
„Deutschland hat sich jüngst im Rahmen des Weltnaturabkommens in Montreal erneut verpflichtet, seine Meere besser zu schützen und 30 Prozent zerstörter mariner Lebensräume wiederherzustellen“, so Dr. Kim Detloff. „Doch noch immer agiert die Politik gegen die Natur. Das erleben wir gerade wieder in der Auseinandersetzung um die europäische Wiederherstellungsverordnung, wo die konservative Europäische Volkspartei (EVP) durch Desinformation eines der wichtigsten Naturschutzgesetze der letzten Jahrzehnte stoppen will. Das ist unverantwortlich gegenüber der Natur im Meer und an Land, und vor allem gegenüber zukünftigen Generationen.“
Der NABU fordert die Bundesregierung auf, das Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 in seiner Gesamtheit wirksam zu schützen und mindestens 50 Prozent der deutschen Meeresschutzgebiete bis 2030 zu nutzungsfreien Zonen zu machen. Dazu hat der NABU heute die Petition „Kanzler-Appell: Meeresschutzgebiete müssen schützen!“ gestartet.
Welche marine Vielfalt es vor unserer Haustür zu schützen gilt, zeigt der NABU unter www.unseremeere.de – der ersten virtuellen Realität von Nord- und Ostsee in 360 Grad.
Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.
Hier findet ihr die Petition vom NABU.
Mit den „Kernforderungen für eine zukunftsfähige Meerespolitik“ wenden sich DEEPWAVE und 16 weitere umwelt- und entwicklungspolitische Organisationen an die Bundesregierung und zuständige Ministerien und Behörden mit der Aufforderung, im Rahmen ihrer aktuellen Legislatur politische Entscheidungen konsequent darauf auszurichten, die Meeresökosysteme zu schützen und ihre Funktionen zu erhalten.
Verheerend aufgeweichte Masche
Pressemitteilung, 17.05.2023, WWF
WWF warnt vor weiterer Aufweichung der Fischereikontrolle / „Toleranzspanne“ der Industriefischerei pro Fangtag größer, als die Hering-Jahresfangmenge eines kleinen Stellnetzkutters / 27 Tonnen Ostseehering aus überfischtem Bestand „legal unterschlagen“
Hamburg/ Berlin, 17. 05. 23: Die Überwachung der europäischen Fischerei läuft Gefahr noch löchriger zu werden, als sie derzeit ist. Denn die Regeln dafür, wie genau die gefangenen Mengen Fisch gemeldet werden müssen, drohen aufgeweicht zu werden, warnt der WWF. In der Ostsee schlagen die negativen Effekte bereits zu Buche, weil die aufgeweichte Regel hier schon in Kraft ist: 27 Tonnen Hering aus dem stark überfischten Bestand wurden seit 2019 „legal unterschlagen“. D.h. bei Kontrollen am Kai wurden Falschmeldungen mit erheblichen Abweichungen zwischen geschätztem Logbucheintrag und angelandetem Fang festgestellt. Weil die sogenannte Toleranzspanne beim Wiegen in der Ostsee für bestimmte Fischereien nicht pro Art, sondern für den gesamten Fang gilt, können selbst Falschmeldungen von zwei Tonnen zusätzlich gefischtem Hering pro Fangreise völlig legal sein. Die Jahresfangmenge eines kleinen Stellnetzkutters liegt derzeit deutlich darunter, bei nur 1,67 Tonnen Hering im Jahr 2022. Die legal unterschlagenen 27 Tonnen entsprechen der derzeit erlaubten Fangmenge von 12,5 dieser Stellnetzkutter.
„Was für einen kleinen Küstenfischer den gesamten, erlaubten Jahresfang an Hering darstellt, darf die große Fischerei auf Schwarmfische als ”geschenkte Quote“ bei einzelnen Fangfahrten extra rausholen. So wird die Überfischung befeuert, denn der zusätzlich gefangene Fisch fehlt den Beständen, ohne dass es im Logbuch verrechnet werden müsste. Politische Beteuerungen, die kleine Küstenfischerei retten zu wollen, klingen unglaubwürdig, wenn man gleichzeitig Gesetzeslücken ausweitet, die der Überfischung weiter Vorschub leisten und von der ausschließlich “die Großen” profitieren“, kritisiert Stella Nemecky, Fischereiexpertin des WWF Deutschland. In der Ostsee wurde die Ausnahmeregelung der ausgeweiteten Toleranzspanne v.a. mit Blick auf die gemischte Fischerei auf Sprotte und Hering eingeführt, deren Fang zum Großteil zur Produktion von Tierfutter verwendet wird.
Der WWF warnt davor, die bislang für die Ostsee geltende Ausnahmeregelung auf alle Fischereien auf kleine pelagische Arten, sowie für die tropische Thunfischfischerei der EU auszuweiten, wie EU-Parlament und EU-Mitgliedsstaaten es im Rahmen der laufenden Trilogverhandlungen fordern. Derzeit läuft mit der Überarbeitung der Fischerei-Kontrollverordnung eines der wichtigsten EU-Legislativvorhaben des Jahrzehnts. Am 30. Mai soll eine Einigung zwischen Kommission, Parlament und Mitgliedsstaaten erreicht werden.
„Wissenschaftsbasierte Fangquoten lassen sich nur festsetzen, wenn klar ist, was und wie viel in den Netzen landet. Die Ausweitung der Toleranzspanne legalisiert eine dramatische Untererfassung von Fängen und vernebelt der EU so den Blick dafür, was ihren Meeren tatsächlich entnommen wird. Die Ostsee mit ihren schwindenden Heringsbeständen ist bereits zum Schaukasten dieser verheerenden Fischereikontrollpolitik geworden, das darf keine Blaupause für europäische Meere werden.“ Der WWF fordert die Bundesregierung auf sich in den Trilogverhandlungen gegen das Aufweichen der Toleranzspanne in der EU-Fischerei-Kontrollverordnung auszusprechen und sich stattdessen für eine genaue Meldung der Fänge starkzumachen.
Diese Pressemitteilung findet ihr beim WWF.
Das Trauerspiel Fischereikontrolle spiegelt sich auch in den für die Fischerei zuständigen Landwirtschaftsministerien wieder, die sich Anfang diesen Jahres gegen den „Aktionsplan für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei“ der EU ausgesprochen haben.
Internationaler Tag des Ostseeschweinswals: Umweltverbände fordern Ende der Stellnetzfischerei in Verbreitungsgebiet
Pressemitteilung, 17.05.2023, BUND
BUND, DUH und Whale and Dolphin Conservation legen Bericht zum Schutz des Wals vor.
- Schweinswal in zentraler Ostsee durch Stellnetze bedroht
- Akustische Pinger dürfen wegen Marine nicht benutzt werden
- Ende der Stellnetzfischerei im Verbreitungsgebiet letzte Option
Zum Internationalen Tag des Ostseeschweinswals am 21. Mai fordern der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Whale and Dolphin Conservation (WDC) in einem gemeinsamen Bericht die drastische Reduzierung oder Schließung der Stellnetzfischerei im Verbreitungsgebiet des Ostseeschweinswals. Nur so kann sich die vom Aussterben bedrohte Schweinswalpopulation in der zentralen Ostsee erholen. Die Verbände machen in ihrem Bericht konkrete länderspezifische Vorschläge für die Einschränkung der Stellnetzfischerei in Gewässern von Deutschland, Schweden, Finnland, Polen und den baltischen Staaten.
„Es ist höchste Zeit, dass Deutschland und die anderen Ostsee-Anrainerstaaten endlich effektive Maßnahmen für den Schutz des Ostseeschweinwals ergreifen und den EU-Aktionsplan schnell in die Tat umsetzen. Jeder Schweinswal, der als Beifang im Stellnetz endet, ist ein Tier zu viel. Die Zukunft einer einzigartigen Spezies ist in Gefahr“, erklären die Verbände gemeinsam. „Die Reduzierung des Beifangs ist nur eine Möglichkeit, um den Schweinswal in der zentralen Ostsee zu retten. Die Auswirkungen durch Unterwasserlärm, Klimakrise und Verschmutzung machen ihnen das Leben schwer und müssen unbedingt mitgedacht werden.“ Die EU-Kommission hatte in ihrem “EU-Aktionsplan zum Schutz und zur Wiederherstellung mariner Ökosysteme für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei“ im Februar 2023 ähnliche Maßnahmen vorgeschlagen. Jedoch hakt es an der Umsetzung.
Akustische „Pinger“-Geräte kommen als einzige technische Lösung aktuell nicht zum Einsatz
Eine technische Lösung für den Schutz des Schweinswales sind sogenannte Pinger (akustische Warnmelder am Netz). Diese akustischen Warnmelder werden an den Stellnetzen angebracht und halten die Schweinswale von den Netzen fern. Für die Gewässer außerhalb von Schutzgebieten sind Pinger bisher die einzige technische Lösung, um das qualvolle Ertrinken der Wale in den Netzen zu verhindern. Auch der Internationale Rat für Meeresforschung empfiehlt diese Methode. In ihrem Bericht kritisieren die Umweltverbände, dass sich die Marine in einigen Ostsee-Anrainerstaaten gegen den Einsatz von Pingern wehrt. Ihrer Begründung nach, stören die akustischen Warnsignale militärische Aktivitäten. Auch die Deutsche Bundeswehr gehört zu den Kritikern von Pingern.
Reduzierung oder Schließung der Stellnetzfischerei letzte Option
Aufgrund der Pinger-Blockade steht der Prozess für einen besseren Schutz des Ostseeschweinswals bereits seit 2021 still. Einzige Chance für den Ostseeschweinswal: Die Stellnetzfischerei muss jetzt dort drastisch reduziert oder beendet werden, wo noch die letzten Schweinswale leben. In ihrem Bericht empfehlen die Verbände zum Beispiel die Schutzgebiete „Westliche Pommersche Bucht“ und „Rönnebank-Adlergrund“ für die Stellnetzfischerei zu schließen. Denn nur so lässt sich der Beifang ohne den Einsatz von Pingern in dem Maße reduzieren, dass die Population des Ostseeschweinswals eine Überlebenschance hat.
Hintergrund
Wissenschaftliche Studien gehen davon aus, dass die Schweinswalpopulation der zentralen Ostsee nur noch etwa 450 Individuen umfasst und dem Verlust von nur einem Tier pro Jahr nicht dauerhaft standhalten wird. Derzeit sterben in dem Gebiet jedoch jedes Jahr geschätzt drei bis sieben Schweinswale als Beifang.
In dem EU-Aktionsplan geht die EU-Kommission auf die Bedrohung der Schweinswalpopulation in der zentralen Ostsee durch Beifang in der Stellnetzfischerei ein und fordert mehr Ambition von den Mitgliedstaaten, nationale Maßnahmen einzuführen, die den Beifang der Kleinwale so weit reduzieren, dass sich die Population vollständig erholen kann.
Diese Pressemitteilung findet ihr beim BUND.
Was es mit den Pingern und der Kritik der Bundeswehr auf sich hat, könnt ihr in dieser gemeinsamen Pressemitteilung von DEEPWAVE und 14 weiteren Umweltschutzverbänden nachlesen.
NABU zum Nein der Küstenbundesländer zum EU-Aktionsplan Nachhaltige Fischerei
Pressemitteilung, 21.03.2023, NABU
Krüger: Notbremse der EU als Folge jahrelanger Tatenlosigkeit
Berlin – Die für die Fischerei zuständigen Landwirtschaftsministerien in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen haben sich jüngst gegen den im Februar veröffentlichten „Aktionsplan für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei“ der EU ausgesprochen. Dieser sieht vor, die Grundschleppnetzfischerei in NATURA-2000-Gebieten bis 2030 auszuschließen. Ein aus NABU-Sicht notwendiger und richtiger Schritt.
Dazu NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Uns ist bewusst, dass die notwendigen Maßnahmen große Einschnitte für die Fischerei bedeuten. Gleichzeitig bleibt der EU aber keine andere Wahl. Sämtliche Umweltziele für die Nord- und Ostsee wurden verfehlt, Fischbestände brechen zusammen. Jahrelang wurden die Empfehlungen von Wissenschaft und Naturschutz ignoriert. Jetzt rächen sich die Jahre der Tatenlosigkeit. Wie beim Klimaschutz braucht es nun drastische Maßnahmen, um die biologische Vielfalt der Meere vor den Auswirkungen der Grundschleppnetze zu schützen und ihre Resilienz zu stärken.“
Deutschland hat 45 Prozent seiner Meeresfläche in Nord- und Ostsee als Schutzgebiete ausgewiesen, in den Küstengewässern ist es mehr als die Hälfte. Erst vor wenigen Wochen traten erste einschränkende Fischereimaßnahmen in den Naturschutzgebieten der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der deutschen Nordsee in Kraft, 20 Jahre nach Ausweisung der Gebiete. Doch nur weniger als ein Prozent ist zukünftig komplett frei von Fischfang. Zu wenig, um etwa den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie gerecht zu werden.
Der geplante Fischereiausschluss stößt in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachen auf harten Widerstand. „Statt mit konstruktiven Vorschlägen aufzuwarten, verweigern die Fischereiministerien der Länder auf Druck der Krabbenfischer die Umsetzung des Aktionsplans. Trotz ihrer Sorgen um die Zukunft der handwerklichen Fischerei tragen sie auch Verantwortung für streng geschützte Riffe, für Seegraswiesen, Muschelbänke und klimarelevante Schlickgründe“, mahnt NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff. „Drei Monate nach Beschluss der Weltnaturkonferenz, 30 Prozent der Meere wirksam unter Schutz zu stellen und nur zwei Wochen nach Abschluss des Hochseeschutzabkommens transportieren die Küstenländer hier ein fatales Signal zu Lasten der Glaubwürdigkeit Deutschlands im internationalen Meeresschutz.“
Ingo Ludwichowski vom NABU Schleswig-Holstein ergänzt: „Das Verbot der grundberührenden Fischerei ist nicht nur ein Instrument des Schutzes bedrohter Meeres-Lebensräume. Es trägt als erster Schritt auch dazu bei, die verheerende Situation der Fischerei zu verbessern, indem für Fische wieder weniger gestörte Laich- und Aufzuchtgebiete zur Verfügung stehen.“
Der EU-Aktionsplan basiert auf Instrumenten wie der Gemeinsamen Fischereipolitik und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und fordert deren überfällige Umsetzung. Der Plan verweist aber auch auf die Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung durch den Europäischen Meeres-Aquakultur- und Fischereifonds (EMFAF), um sozio-ökonomische Folgen auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Küstenfischerei abzumildern.
Mit Blick auf die Agrarminister-Konferenz am 22. März in Büsum erwartet der NABU ein klares Bekenntnis der Bundesministerien für Fischerei und Umwelt zum EU-Aktionsplan wie es auch der aktuell gültige Koalitionsvertrag vorsieht. Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen fügt hinzu: „Dazu braucht es eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die einen Fahrplan erarbeitet, um das deutsche Schutzgebietsnetzwerk frei von grundberührenden Fanggeräten zu halten. Zugleich braucht es eine differenzierte Betrachtung unterschiedlicher Fanggeräte und eine Forschungsoffensive bei der Entwicklung umweltschonender Fangtechnik. Wir brauchen gemeinsame Lösungen von Fischerei und Naturschutz. Klar ist: ein Weiter so ist keine Option.“
Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.
Mit der Frage, welche Auswirkungen die Grundschleppnetzfischerei auf die Nord- und Ostsee hat, beschäftigen sich zwei Pilotmissionen der Deutschen Allianz für Meeresforschung.
Warum Grundschleppnetzfischerei nicht nur die Meeresumwelt zerstört, sondern auch ein Klimakiller ist, könnt ihr in unserem Blogbeitrag „Grundschleppnetzfischerei setzt genauso viel CO2 frei wie Flugreisen“ nachlesen.
Allererste Fischereimaßnahmen in deutschen Nordsee-Schutzgebieten treten in Kraft
Pressemitteilung, 16.02.2023, BUND
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt die heute veröffentlichten EU-Fischereimaßnahmen, die Lebensräume und Arten in den deutschen Schutzgebieten der Nordsee vor Fischerei mit Grundschleppnetzen und Stellnetzen schützen werden.
Damit folgen 20 Jahre nach den ersten Bemühungen endlich die ersten wirksamen Fischereimaßnahmen. Der Weg zum Schutz von artenreichen Riffen, Sandbänken und gefährdeten Meerestieren war steinig und langwierig. Schon 2004 nominierte Deutschland drei Natura-2000-Gebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee hinter dem Küstenmeer.
Die neuen Regelungen schränken die Fischerei am Meeresboden in großen Gebieten ein. Die grundberührenden Fangmethoden zerstören durch den direkten Kontakt mit dem Meeresgrund ganze Lebensräume und stehen damit seit langem in der Kritik. Während das Gebiet Borkum Riffgrund vollständig für Grundschleppnetze gesperrt wird, sind im Sylter Außenriff nur knapp zwei Drittel (62 Prozent) des Schutzgebietes ausgenommen. Auf der Doggerbank, der größten Sandbank der Nordsee, fehlen die Maßnahmen zur Grundschleppfischerei allerdings noch komplett.
Die Stellnetzfischerei wird im Sylter Außenriff während der Zeit, in der sich Schweinswale fortpflanzen und ihre Jungen zur Welt bringen, zukünftig verboten. Für die kleinen Meeressäuger ist der Beifang in Stellnetzen eine der größten Bedrohungen. In den Gebieten Doggerbank und Borkum Riffgrund, in denen die Schweinswale auch vorkommen, wird lediglich der Fischereiaufwand mit Stellnetzen begrenzt. Eine zeitliche Schließung gibt es nicht.
Im Sylter Außenriff hat Deutschland auch endlich seine erste fischereifreie Zone. Allerdings sind es nur 0,64 Prozent der deutschen Meeresschutzgebiete der Nordsee, die nun für jegliche Form der Fischerei geschlossen sind.
Der BUND fordert seit jeher, dass mindestens 50 Prozent aller deutschen Meeresschutzgebiete frei von allen Nutzungen inklusive Fischerei sein müssen. Es bleibt also Nachbesserungsbedarf: Die Grundschleppnetzfischerei muss vollständig aus allen Meeresschutzgebieten ausgeschlossen werden. So fordert es auch der Fischerei-Aktionsplan, den die Europäischen Kommission nächste Woche veröffentlicht. Auch die Einschränkung der Stellnetzfischerei muss auf alle Gebiete ausgeweitet werden. In der Ostsee fehlen ebenfalls noch Maßnahmen.
„Heute wurde der erste Schritt für eine Meereswende gegangen. Aber Deutschland muss direkt in die Vorbereitung für weitere EU-Maßnahmen einsteigen, um zügig die übrigen zerstörerischen Fischereiaktivitäten in den Schutzgebieten vollständig zu beenden“, sagte Nadja Ziebarth, BUND-Meeresschutzexpertin. „Der Prozess hat zu lange gedauert und wichtige geschützte Lebensräume wurden in der Zwischenzeit zerstört. Damit die Lebensräume zukünftig wieder hergestellt werden können, muss sich Deutschland zusätzlich für ein starkes Gesetz zur Wiederherstellung der Natur auf EU-Ebene einsetzen.“
Diese Pressemitteilung findet ihr beim BUND.
Grundschleppnetzfischerei zerstört nicht nur komplett den Meeresboden, sie setzt außerdem genauso viel CO2 frei wie Flugreisen. Trotzdem haben sich die drei Küstenbundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen gegen die Fischereimaßnahmen im Fischerei-Aktionsplan ausgesprochen.
Schutz der Makohaie auf den Südatlantik ausgeweitet
Pressemitteilung, 22.11.22, Pro Wildlife
Fischereikommission ICCAT legt erstmals Fangbeschränkungen für den Südatlantik fest – versäumt es jedoch ein Anlandeverbot zu verhängen
Vale do Lobo / Affoltern / München, 22. November 2022. Die Naturschutzorganisationen Sharkproject und Pro Wildlife begrüßen die Entscheidung der 23. Sondersitzung der ICCAT in Vale do Lobo, nach jahrzehntelanger Überfischung ohne Managementmaßnahmen, jetzt erstmals Fangbeschränkungen für die bedrohten Haie im Südatlantik festzulegen. Die Organisationen bedauern jedoch, dass ein vollständiges Fangverbot, wie ursprünglich von der Europäischen Union vorgeschlagen, von Südafrika und Namibia blockiert wurde. ICCAT, die Internationale Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik, ist die Fischereiorganisation (RFMO), die den Fang von Thunfisch, Schwertfisch und Haien im Atlantik regelt.
Schutzerfolg aus dem letzten Jahr machte Hoffnung für den Haischutz im Südatlantik
Nach dem bahnbrechenden Erfolg auf der ICCAT-Konferenz im vergangenen Jahr – ein Fangverbot für den Makohai im Nordatlantik – hatten Pro Wildlife und Sharkproject dieses Jahr auf einen ähnlich weitreichenden Erfolg für den Südatlantik gehofft. Der vom Aussterben bedrohte Kurzflossen-Mako, eine weit wandernde Art, ist im gesamten Atlantik beheimatet. Sein Überleben auf beiden Seiten des Äquators hängt daher von aufeinander abgestimmten und wirksamen Steuerungsmaßnahmen ab, insbesondere da viele Fischereinationen in beiden Teilen des Atlantiks fischen. Der Makohai ist ein wichtiger und oft willkommener Beifang in der Thun- und Schwertfisch-Fischerei.
Obwohl sowohl die Wissenschaft als auch die Zivilgesellschaft seit 2017 – als die Bestände als potenziell überfischt eingestuft wurden – eine Begrenzung für den südlichen Bestand auf höchstens 2001 t gefordert haben, gibt es bis heute keine Fangbegrenzung für den Südatlantik, um ein nachhaltiges Niveau zu erreichen und die Überfischung zu stoppen.
2019 wurden Makohaie in Anhang II des Artenschutzabkommens (CITES) aufgenommen. Nun sind die Ausfuhrländer aufgefordert, die Nachhaltigkeit ihrer Fänge nachzuweisen. In Ermangelung solcher „Non-Detriment Findings“ beschloss die wissenschaftliche Prüfgruppe (SRG) der europäischen CITES-Behörden im September 2022, ein Ein- und Ausfuhrverbot von Makohaien aus dem Südatlantik.
EU-Vorschlag für ICCAT: Ein Meilenstein für den Schutz des Makohais im Südatlantik
Nach dieser Entscheidung hat die EU einen Vorschlag für die ICCAT-Tagung vorgelegt, der einen Meilenstein für den Schutz des Makohais im Südatlantik bedeutet, nämlich ein zweijähriges Anlandungsverbot und des weiteren dieselben Maßnahmen, die beim ICCAT in 2021 für den Nordatlantik verabschiedet wurden. Der Vorschlag wurde vom Vereinigten Königreich mitunterstützt.
„Wir begrüßen die Entscheidung der Europäischen Kommission, als der ehemals größten Fangnation von Makohaien im Südatlantik, die für fast die Hälfte aller Anlandungen verantwortlich ist, sich endlich für Schutzmaßnahmen im gesamten Atlantik einzusetzen, und wir waren begeistert, dass Brasilien, eine weitere große Fangnation mit einer Fangmenge von über 600 Tonnen im Jahr 2021, den Vorschlag von Beginn der Verhandlungen an unterstützt hat, ebenso wie viele andere Nationen“, sagte Dr. Iris Ziegler, Fischereiexpertin bei Sharkproject International.
Sie fährt fort: „Es war jedoch sehr enttäuschend zu sehen, dass Südafrika und Namibia, zwei weitere große Fangnationen im Süden, das vorgeschlagene Rückhalteverbot ablehnten und forderten, auch diejenigen Tiere, die beim Einholen der Langleinen noch leben, behalten zu dürfen, selbst wenn kein Beobachter an Bord ist.“ Beides sind wichtige Maßnahmen zur Erhöhung der Überlebenschancen des Beifangs und wurden im vergangenen Jahr so für den Norden vereinbart.
Zwei Fangnationen verhindern ein Anlandeverbot als Vorsichtsmaßnahme
Die beiden Mitgliedstaaten der Kommission hatten während der ersten Sitzung des Gremiums damit gedroht, gegen die Annahme des Vorschlags Einspruch zu erheben, und dies noch einmal buchstäblich Minuten vor der Verabschiedung eines überarbeiteten Vorschlags, den sie im Laufe der letzten Woche mit allen Parteien ausgehandelt hatten.
„Wir sind enttäuscht, dass ICCAT es versäumt hat, das vorgeschlagene Anlandeverbot als Vorsichtsmaßnahme zur Reduzierung der Gesamtmortalität nach Jahren der Überfischung zu verabschieden“, betonte Dr. Ralf Sonntag, wissenschaftlicher Berater von Pro Wildlife, und erklärte: „Ein Anlandeverbot ist der effektivste Weg, um dem Bestand tatsächlich eine Verschnaufpause zu gönnen und die tatsächliche Beifangsterblichkeit anhand der Rückwurfdaten zu bewerten, ein beträchtlicher Anteil der Beifänge könnte tatsächlich lebend freigelassen werden.“
Beide Organisationen begrüßen das erzielte Abkommen, sind jedoch sehr besorgt über die Zugeständnisse, die auf Wunsch Südafrikas und Namibias gemacht wurden. „Trotz einer Obergrenze von fast 50 % im Vergleich zu den Anlandungen im Jahr 2021 bzw. 1.295 Tonnen, die für die Jahre 2023 und 2024 gefangen werden dürfen, könnten diese Zugeständnisse einen Anreiz für einige Fangländer darstellen“, so Iris Ziegler, „ihre Anlandungen über ihre Fänge von 2021 hinaus zu erhöhen und auch lebende Tiere zu töten, anstatt sie freizulassen. Dadurch wird das Ziel, die Gesamtsterblichkeit auf 2001 t zu begrenzen, wahrscheinlich nicht erreicht, zumal die Nichtmeldung von Rückwürfen weit verbreitet ist und die Gesamtsterblichkeit in der Vergangenheit deshalb deutlich unterschätzt wurde.“
Die Ergebnisse im Überblick
Der jetzt angenommene Vorschlag verlangt, dass alle Fangländer mit Anlandungen von mehr als 500 Tonnen ihre Anlandungen um 60 % reduzieren, während die Länder mit weniger als 500 Tonnen ihre Anlandungen nur um 40 % reduzieren müssen. Darüber hinaus gelten viele der Maßnahmen, die 2021 für den Nordatlantik verabschiedet wurden, nun auch für den Südatlantik, wie z. B. Meldepflicht für alle toten Rückwürfe und die Freilassung lebender Tiere, die Festlegung wissenschaftlich fundierter Fangmengenbegrenzungen für die Zukunft, vereinbarte Wiederaufbauziele für den Bestand, falls dieser überfischt sein sollte.
Iris Ziegler fügt abschließend hinzu: „Wir fordern alle Beteiligten auf, zumindest die Tiere, die beim Einholen der Leinen noch leben, auf freiwilliger Basis wieder freizulassen und an wirksamen Maßnahmen zu arbeiten, um den Fang von Makohaien von vornherein zu vermeiden. Es ist zwingend erforderlich, den Anteil an totem Beifang sowohl im Nord- als auch im Südatlantik erheblich zu reduzieren, wenn wir die Gesamtmortalität senken und den Rückgang dieser Bestände aufhalten wollen. “Nur die USA und Kanada haben in 2021 den Anteil der Lebendfreilassung bereits auf 60 bis 70 % ihrer Rückwürfe verbessert.
Hintergrundinformationen:
Diese Pressemitteilung findet ihr bei Pro Wildlife.
Neben Beifängen stellt Finning eine große Bedrohung für Haipopulationen weltweit dar. Auf unserem Politikblog findet ihr Informationen über die EU-Bürgerinitiative gegen Haifischflossenhandel.
In der Podcastfolge „Das traurige Los der Haie“ erfahrt ihr außerdem, welche Folgen Finning für das gesamte Ökosystem hat.
Kein Schutz für das Südpolarmeer
Pressemitteilung, 04.11.2022, WWF
Weiterhin keine neuen Meeresschutzgebiete im antarktischen Südpolarmeer
Die einzigartigen Meeresökosysteme rund um die Antarktis bleiben weiter ohne zusätzlichen Schutz: Auf der Jahreskonferenz der Kommission zum Schutz der lebenden Meeresschätze in der Antarktis (CCAMLR) ist neben zwei weiteren Schutzgebietsvorschlägen auch die Ausweisung eines riesigen Meeresschutzgebietes im Weddellmeer erneut am Widerstand von China und Russland gescheitert. Seit bereits sechs Jahren wird der von Deutschland erarbeitete Vorschlag zum Schutz des Weddellmeers diskutiert. Auch über eine strengere Regulierung der Krillfischerei wurde keine Einigkeit erzielt.
„Die diesjährigen Verhandlungen haben unter schwierigen Voraussetzungen stattgefunden, doch der Schutz des Südpolarmeers ist ein unerbittlicher Wettlauf gegen die Zeit. Es ist tragisch, wie die Mitgliedsstaaten in ihren Meeresschutzbemühungen seit Jahren von Russland und China ausgebremst werden, die beide in der Region Fischfang betreiben. Damit geraten die Grundlagen des Lebens unter die Räder geopolitischer Spannungen“, sagt Tim Packeiser, Meeresschutzexperte des WWF Deutschland. Im Zuge der Klimakrise erwärmt sich das Südpolarmeer noch schneller als andere Meeresregionen, die fein austarierten Ökosysteme geraten massiv unter Druck. „Meeresschutzgebiete wirken wie Puffer gegen die Klimakrise. Sie stärken die Widerstandsfähigkeit der marinen Ökosysteme und bieten kälteabhängigen Arten einen ungestörten Zufluchtsort. Die Schutzzonen werden mit jedem Jahr dringlicher, um die einzigartige Biodiversität in den letzten noch fast unberührten Meeresregionen unseres Planeten zu erhalten“, so Packeiser weiter.
Insbesondere das Weddellmeer, in dem große Teile ständig von Eis bedeckt sind, blieb bisher von intensiver Fischerei verschont. Doch die Klimakrise wird den hochgerüsteten Fangschiffen auf der Jagd nach Krill und Antarktischem Seehecht bald Zufahrt verschaffen. „Die immer intensivere Fischerei auf Krillschwärme gefährdet das Fundament des Nahrungsnetzes im Südpolarmeer und muss strikter reguliert werden. Fehlt es an Krill, finden auch Wale, Robben und Pinguine zu wenig Nahrung. Lebendig ist Krill deutlich mehr wert als in Futterpellets der Lachszuchten“, betont Tim Packeiser. Im Vergleich zu den Kohlenstoffspeicherleistungen, die die Krillpopulationen erbringen, beträgt der Wert der Krillfischerei nur ein Sechzigstel, wie ein aktueller WWF-Report belegt. „Wir hatten gehofft, dass die Krillfischerei weiter eingeschränkt wird, doch auch das ist nicht gelungen.“
Positiv wertet der WWF, dass die CCAMLR-Mitgliedstaaten die Folgen des Klimawandels in ihren Beschlüssen künftig stärker berücksichtigen wollen. Ein Lichtblick ist auch, dass sie sich auf eine Sondersitzung im April 2023 geeinigt haben, in der noch einmal über die vorliegenden Schutzgebietsvorschläge beraten werden soll. “Im Rahmen dieser Sondersitzung muss endlich ein Durchbruch gelingen, der den notwendigen Schutz dieser einzigartigen Meeresregionen sicherstellt.”
Hintergrund
Report zur Bedeutung von Krill für das Ökosystem und seine Funktion als Kohlenstoffspeicher WWF-Report „Antarctic Krill – Powerhouse of the Southern Ocean”
Diese Pressemitteilung findet ihr beim WWF.
Das einzigartige Ökosystem des Südpolarmeers bietet die Lebensgrundlage für zahlreiche Tierarten. Warum sich Finnwale dort so gerne aufhalten, und was es mit 60 Millionen Nestern von antarktischen Eisfischen auf sich hat, könnt ihr in unserem Forschungsblog nachlesen.
Das verräterische Abtauchen illegaler Fischfangboote
Illegale Fischerei trägt nicht nur zur Überfischung bei, sondern verursacht jedes Jahr einen weltweiten wirtschaftlichen Schaden von bis zu 25 Milliarden Dollar. Deshalb haben Forscher:innen der University of Calfornia in ihrer Studie die Hintergründe der illegalen Fischerei untersucht. Das automatische Identifikationssystem (AIS) kann von Schiffsführer:innen abgeschaltet werden, um sich vor Piraterie zu schützen. Allerdings wird es auch häufig deaktiviert, um illegale Aktivitäten – wie die Fischerei an nicht autorisierten Orten oder nicht autorisierte Umladungen – zu verschleiern. In den AIS-Daten von 2017 bis 2019 wurden 50.000 Fälle entdeckt, in denen die Schiffe ihr AIS ausgeschaltet hatten. Diese Schiffe fuhren mehrheitlich unter den Flaggen von China, Taiwan, Spanien und den USA. Mit Computermodellen haben die Forschenden spezifische Muster für verschiedene Fischereimethoden wie Langleinen, Ringwaden oder Schleppnetze erkannt. Der Datensatz mit Echtzeitdaten soll künftig zu der Kontrolle und Verbesserung des Fischereimanagements beitragen.
Den zugehörigen Artikel „Das verräterische Abtauchen illegaler Fischfangboote“ vom 02.11.2022 findet ihr beim Spiegel.
Wie Albatrosse dabei helfen können, illegale Fischerei aufzudecken, könnt ihr in unserem Beitrag „Albatrosse – Spione illegaler Fischerei“ nachlesen.
Überfischter Ostsee-Hering in zertifiziertem Tierfutter
Pressemitteilung, 06.10.2022, WWF
WWF: MSC muss sich an eigene Regeln halten / Fischerei auf Hering in zentraler Ostsee ist nicht nachhaltig
Fischmehl und Fischöl aus industrieller Ostsee-Fischerei dürfen weiterhin mit Nachhaltigkeits-Siegel verkauft werden, obwohl sie signifikante Anteile von Hering aus der zentralen Ostsee enthalten. Dessen Bestand ist so überfischt, dass er kurz vor dem Zusammenbruch steht. Ein entsprechendes Beschwerdeverfahren, das der WWF Deutschland beim Marine Stewardship Council (MSC) eröffnet hatte, wurde jetzt mit diesem Ergebnis beendet.
Aus Sicht des WWF ist die Entscheidung nicht nachvollziehbar. „Es kann nicht sein, dass der MSC sich nicht an seine eigenen Regeln hält und sie sich so zurechtbiegt, wie es gerade passt. Die Fischerei auf den Hering in der zentralen Ostsee ist zurzeit nicht nachhaltig, sondern eine ökologische Katastrophe“, erklärt Philipp Kanstinger, Fischereiexperte beim WWF Deutschland.
Aufgrund des kritischen Zustandes der Heringspopulation in der zentralen Ostsee entzog der MSC im Sommer 2021 allen beteiligten Fischereien aus Deutschland, Dänemark, Estland, Schweden und Finnland das Nachhaltigkeitssiegel. Wenige Monate später aber erteilte er eine Ausnahmeregelung für die industriellen Fangschiffe, die vorwiegend Tierfutter produzieren. Gegen diese Ausnahmeregelung eröffnete der WWF im April 2022 ein Beschwerdeverfahren beim MSC. Als Ergebnis erkennt der MSC zwar in der Tat potenzielle Fehler bei der Vergabe der Ausnahmeregelung, dies hätte aber aus Sicht der Organisation keinen Einfluss auf die bereits getroffene Entscheidung, den industriellen Fischereien das Siegel zurückzugeben. Auch eine große Anzahl von handwerklichen Kleinfischern, die für den menschlichen Konsum fangen, ist vom Hering aus der zentralen Ostsee abhängig. Sie aber dürfen das MSC-Siegel weiterhin nicht für den Hering verwenden.
“Es ist unverständlich, dass die Industriefischerei weiter mit dem Siegel arbeiten darf. Hering ist zu selten und zu wertvoll geworden, um ihn als Tierfutter zu verschwenden. Dieses dann auch noch mit einem Nachhaltigkeitssiegel zu dekorieren, ist fahrlässig“, kritisiert Philipp Kanstinger.
Der WWF fordert den MSC auf, sich an die eigenen Regeln zu halten und alle Fischereien auf den Hering in der zentralen Ostsee zu suspendieren. „Solange der Fischereidruck nicht auf ein nachhaltiges Niveau gesenkt wird und der Bestand sich wieder erholt hat, führt das Siegel in die Irre.“ Generell sollte der MSC nicht tolerieren, dass Fischbestände stärker als mit dem maximalen, nachhaltigen Fischereidruck (FMSY) befischt werden.
Darüber hinaus fordert der WWF, dass die EU-Fischereiminister:innen auf ihrer nächsten Sitzung Mitte Oktober verantwortungsvolle und nachhaltige Fangmengen für alle Fischbestände in der Ostsee für das Jahr 2023 festlegen. Die Fangquoten müssen den wissenschaftlichen Empfehlungen entsprechen und einen ökosystemorientierten Ansatz für das Fischereimanagement berücksichtigen. Nur so lässt sich die Überfischung des Ostseeherings und anderer Ostseebestände beenden.
Diese Pressemitteilung findet ihr beim WWF.
Auch Wale und Seevögel werden durch das MSC Siegel nicht ausreichend geschützt. Mehr darüber erfahrt ihr auf unserem Politikblog.
Geisternetze, tödliche Fallen im Meer
Geisternetze machen einen Großteil der Plastikverschmutzung in den Meeren aus und sind für den Tod von Seevögeln, Fischen und Meeressäugern verantwortlich. So schätzte die FAO 2018, dass jährlich circa 640 000 Tonnen Fischereinetze in die Ozeane gelangen. Entweder gehen die Netze verloren oder sie verhaken sich in Wracks oder an Steinkanten, wodurch sie nicht mehr von den Fischereibooten hochgezogen werden können. Meereslebewesen bleiben in den Geisternetzen hängen und größere Tiere, wie zum Beispiel Pottwale, verschlucken ganze Netzteile. Wie so oft in der Fischerei, ist auch hier mangelnde Kontrolle seitens der Politik eines der grundlegenden Probleme. Zwar müssen verlorene Netze laut EU-Richtlinien gemeldet werden, jedoch ist die Bereitschaft der Fischer:innen diesbezüglich nicht besonders hoch, wenn sie die hohen Kosten der Netzbergungen selbst tragen müssen. Da ist es einfacher und vor allem günstiger, Stillschweigen zu bewahren. Darum baut der NABU bereits seit 2011 in Zusammenarbeit mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein das FishingForLitter-Programm auf, um eine kostenlose Entsorgung alter Geisternetze und anderem Kunststoffmüll durchzuführen. Viele der geborgenen Netze stammen hierbei noch aus DDR-Zeiten.
Auch ehrenamtliche Taucher:innen helfen, das Problem zu bekämpfen. Da es sich bei der Bergung von Geisternetzen um ein gefährliches Unterfangen handelt – denn Taucher können sich genau wie Meerestiere in den Netzen verheddern – leisten sowohl die internationale GhostDiving-Organisation als auch die GhostDiver-App des WWFs Abhilfe. Bei der GhostDiving-Organisation handelt es sich um ein internationales Team von 250 geschulten und ehrenamtlichen technischen Taucher:innen, die entweder selbstständig oder in Zusammenarbeit mit anderen Umweltschutzorganisationen Geisternetze bergen.
Durch die GhostDiver-App können jedoch auch nicht ausreichend geschulte Taucher:innen helfen, die Fischerei-Altlasten aus den Meeren zu ziehen. Nachdem bereits im Jahr 2013 das Projekt „Geisternetze in der Ostsee“ ins Leben gerufen wurde, arbeitet der WWF seit 2018 an einer Methode, bei der Standorte von Geisternetze mithilfe von Sonaren aufgespürt werden können. Diese Verdachtsorte werden anschließend in der GhostDiver-App dokumentiert und können von Taucher:innen eingesehen, dokumentiert und bestätigt werden. So können die Taucher:innen helfen, Bergungsaktionen vorzubereiten.
Den Artikel „Geisternetze, tödliche Fallen im Meer“ vom 31.08.2022 von Bettina Wurche mit Fotografien von Wolf Wichmann findet ihr bei Spektrum.
Mehr Informationen zu GhostDiver-App könnt ihr beim WWF nachlesen.