Pressemitteilung, 29.11.2024, Deutsche Umwelthilfe
Berlin, 29.11.2024: Die besonders umweltschädliche Grundschleppnetzfischerei wird in drei deutschen Ostsee-Meeresschutzgebieten zumindest teilweise verboten: in Fehmarnbelt, Kadetrinne und Pommersche Bucht-Rönnebank. Das hat die EU-Kommission gestern im Einklang mit einem Vorschlag der Ostseestaaten von 2022 angekündigt, um die sensiblen Sandbänke und Riffe vor Ort zu schützen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die Pläne als unzureichend.
Das kommentiert Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer:
„Die neuen Verbote sind nur ein kleiner Trost, denn Grundschleppnetzfischerei bleibt in der Mehrzahl der Schutzgebiete in der Ostsee zugelassen. Das gilt insbesondere in Küstenregionen, wo der Fischereidruck höher ist als in den Gebieten, für die jetzt Einschränkungen beschlossen wurden. Grundschleppnetzfischerei beschädigt den Meeresboden, verursacht hohe Mengen an Beifang und setzt Kohlenstoff aus dem Sediment frei. Dies bedroht die ohnehin schon stark geschädigten Meeresökosysteme und ihre tierischen Bewohner, darunter die Dorschpopulation. Vom einstigen ‚Brotfisch‘ der deutschen Ostseefischerei landen die letzten großen Tiere in den Grundschleppnetzen der Schollenfischerei. Wir fordern eine strenge Verträglichkeitsprüfung für Grundschleppnetzfischerei in sämtlichen Schutzgebieten und weitreichendere Beschränkungen.“
Diese Pressemitteilung findet ihr bei der Deutschen Umwelthilfe.
Es ist schwer nachzuvollziehen, warum in „Schutzgebieten“ überhaupt gefischt werden darf – der Begriff wird hier zur Farce. Angesichts beim alarmierenden Zustands der Ostsee und der Dorschpopulation, wären ambitioniertere Maßnahmen dringend nötig. Es herrscht nun in der Ostsee zwar schon länger ein Dorschfangverbot, doch trotzdem landet er noch als Beifang in den Netzen.