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Pressemitteilung, 08.11.2022, Naturschutzbund Deutschland e.V.
Krüger: Genehmigungserleichterungen in naturschutzrechtlich relevanten Bereichen ohne Parlamentsbeteiligung sind demokratisch sehr bedenklich
Brüssel – Die EU-Kommission plant, bestehendes EU-Naturschutzrecht für den Ausbau Erneuerbarer Energien und der Energieinfrastruktur durch eine Notverordnung (Art. 122 AEUV) weitgehend auszuhebeln. Das Vorhaben geht zurück auf das Betreiben der Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, gerade auch der deutschen Ampelregierung. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger hat sich daher heute an die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, gewandt.
„Selbstverständlich braucht es eine Beschleunigung beim Ausbau von Wind- und Sonnenenergie. Diese lässt sich aber nicht dadurch erreichen, dass auf EU-Ebene ein pauschaler Vorrang von Erneuerbaren gegenüber jedwedem anderen Belang, etwa der Natur, festgestellt wird. Auch ein generelles Ausblenden von Verstößen gegen das EU-Artenschutzrecht führt nicht zur Beschleunigung, sondern nur zu Protesten vor Ort. Dass Ursula von der Leyen auf Betreiben auch von Olaf Scholz und Robert Habeck dabei sogar das Europäische Parlament entmachten will, ist skandalös.“
Mit seinem Dachverband BirdLife Europe hat der NABU im derzeit ebenfalls laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Erneuerbaren-Energien-Richtline (RED) aufgezeigt, wie Beschleunigung erreicht werden kann. Schlüssel zum Erfolg ist eine vernünftige und rechtssichere Raumplanung, die auch Rücksicht auf die natürlichen Lebensgrundlagen und die Biodiversität nimmt. Wenn das EU-Naturschutzrecht für bestimmte Gebiete eingeschränkt werden soll, sind zugleich Kriterien für Hilfsprogramme für die betroffenen Arten festzulegen.
Raphael Weyland, EU-Umweltrechtsexperte des NABU, ergänzt: „Grundsätzlich abzulehnen sind Scheinlösungen wie der Verzicht auf die in der täglichen Praxis bewährte Umweltverträglichkeitsprüfung und Einschränkungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung. Sonst droht in allen EU-Mitgliedstaaten ein Freifahrtschein für schlecht geplante Bauprojekte, die der Energiewende nicht dienen, die Naturkrise aber weiter befeuern.“
Hintergrund:
- Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20.10.2022 (Ziffer 17.f.)
- Leak der geplanten Notverordnung der EU-Kommission
- Pressemitteilung des NABU zur Abstimmung der Änderungen der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED) im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments vom 25.10.2022
Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.
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