Viele Windräder stehen in der Ferne im Meer, das Wetter sieht stürmisch aus

© Andrey Sharpilo / Unsplash

Pressemitteilung, 30.04.2021, NABU

Krüger: Entscheidung macht den Weg frei für den Schutz der Seetaucher

Berlin/Leipzig – Das Bundesverwaltungsgericht hat am 29. April im Rechtsstreit des NABU um den Offshore Windpark Butendiek das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg aufgehoben und das Verfahren zurückverwiesen. Die Verpflichtung zum Einschreiten der Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), auf Grundlage der Seeanlagenverordnung müsse neu bewertet werden. Das Hamburger Gericht meinte noch, eine zeitweise Abschaltung der Windkraftanlagen sei nicht möglich, da die Legalisierungswirkung der Ursprungsgenehmigung aus dem Jahr 2002 dem entgegenstehe. Diese Auffassung sahen die Leipziger Richter als nicht vereinbar mit dem Bundesrecht und verwiesen auf die dynamischen Betreiberpflichten. Dazu NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger:

„Das Urteil ist ein wichtiger Etappensieg in einem komplizierten Rechtsstreit um einen Windpark am falschen Ort. Wir begrüßen, die Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich, hilft sie doch, das andauernde ‚Schwarze-Peter-Spiel‘ um Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zu beenden. Der Schaden im Vogelschutzgebiet ist heute unstrittig. Die Entscheidung macht den Weg für effektive Maßnahmen zum Schutz der Seetaucher frei. Dringend notwendig ist eine Teilabschaltung der Windenergieanlagen in den Monaten März und April, um jährlich wiederkehrende Lebensraumverluste im Vogelschutzgebiet zu verringern.“

Seit 2014 ist der NABU gezwungen, gleich zwei Umweltschadensklagen gegen den Windpark Butendiek zu führen. Während das BSH allein für die Abwehr von Umweltschäden verantwortlich sein soll, ist nach aktueller Rechtsprechung das Bundesamt für Naturschutz (BfN) für die Schadenssanierung zuständig. Eine Zersplitterung in der Umsetzung der europäischen Umwelthaftungsrichtlinie, die nicht nur den Klageweg des NABU verkompliziert, sondern insbesondere die Entwicklung von Schutzmaßnahmen erschwert. Durch den Windpark Butendiek haben die streng geschützten Stern- und Prachttaucher mindestens 265 Quadratkilometer des für sie ausgewiesen Schutzgebiets verloren. Die Vögel meiden die sich drehenden Turbinen bis in einer Entfernung von 16 Kilometern. Auch das BfN befürchtet einen Rückgang der lokalen Seetaucher-Population und hat jüngst räumliche Schutzmaßnahmen eingeleitet, die nach NABU-Meinung unzureichend sind.

Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.

Mehr Informationen zu der Klage des NABU gegen den Offshore Windpark Butendiek findet ihr in unserem Politikblog.

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