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Pressemitteilung, NABU, 14. August 2024
Krüger: Konkrete Maßnahmen in der Hand der Bundesländer / Bestehende Gesetze dürfen Fortschritte nicht zunichtemachen
Berlin – Am kommenden Sonntag (18. August) tritt das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) in Kraft. Das Gesetz soll Ökosysteme wie Moore, Wälder und Auen wieder in einen guten Zustand bringen und eine Trendwende beim Artenschwund einleiten. Inmitten der Natur- und Klimakrise weckt der Start des Gesetzes große Hoffnungen. Damit es zum Erfolg wird, sind nun vor allem die Bundesländer gefragt.
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Von heute an kann sich vieles zum Positivem wenden, was in den vergangenen Jahren verloren ging: Stark gefährdete Feldvögel wie Braunkelchen oder Kiebitz wären wieder häufiger in der Landschaft zu sehen. In Deutschland selten gewordene Schmetterlingsarten wie der Rote Würfel-Dickkopffalter oder der Mauerfuchs könnten wieder häufiger über unsere Wiesen fliegen. Auch wir selbst profitieren direkt von einer lebendigeren Biodiversität: Mehr Stadtnatur schützt uns vor Hitzewellen, freier fließende Flüsse puffern drohende Hochwasser ab, vielfältige Bestäuber sichern unsere Lebensmittelproduktion – allesamt gute Gründe, die Wiederherstellung unserer natürlichen Lebensräume entschieden anzupacken!“
Was muss jetzt konkret geschehen? Laut NABU müssen einerseits konkrete Maßnahmen zur Renaturierung eingeleitet werden – etwa die Wiedervernässung von Mooren oder der Anschluss abgetrennter Flussaltarme. Andererseits braucht es eine nachhaltigere Nutzung von Wäldern, Feldern und Meeren. So vielfältig wie die Arten und Ökosysteme müssen dabei auch die Pläne und Strategien zur Wiederherstellung der Natur sein. Verantwortlich sind hierbei besonders die Bundesländer. Aber auch die Bundesregierung ist bei der Umsetzung in der Pflicht und muss ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen.
Gleichzeitig dürfen bestehende Gesetze und andere politische Instrumente den Zielen des EU-Gesetzes nicht entgegenstehen, warnt Krüger: „Mit Sorge blicken wir auf die Zerstörung von Riffen durch nicht benötigte LNG-Terminals oder die Abschwächung von Naturschutzstandards bei der Agrarförderung. Hier braucht es dringend ein Umdenken und Umlenken, damit Fortschritte des Naturschutzes nicht an anderer Stelle wieder zunichte gemacht werden.“
Diese Pressemitteilung findet ihr beim NABU.
Die Nature Restoration Law konnte nun nach langen Verhandlungen endlich in Kraft treten. Doch trotz des neuen EU-Gesetzes drohen den Meeren vor unserer Küste weiterhin ernsthafte Gefahren, wie der Bau neuer LNG-Terminals oder die Festlegung überhöhter Fangquoten.